Zugang

Zugangsvoraussetzungen

Im Unterschied zu anderen Hochschulen und Universitäten absolvieren Sie das Studium als Beamter auf Widerruf mit den entsprechenden Anwärterbezügen oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und erhalten ein Ausbildungsentgelt. Sie werden daher nicht an der HSF Meißen "eingeschrieben", sondern im Ergebnis eines mehrstufigen Auswahlverfahrens von der zuständigen Einstellungsbehörde eingestellt.

Um eingestellt werden zu können, müssen Sie über eine abgeschlossene, zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung/Ausbildung verfügen.

Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausrücklich erwünscht. Menschen mit schweren Behinderungen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Zugangsverfahren

In dem Bachelorstudiengang Digitale Verwaltung werden die Studienplätze in einem zentralen Auswahlverfahren vergeben. Durch das Auswahlverfahren soll festgestellt werden, ob die Bewerber für das Studium und den Erwerb der Laufbahnbefähigung geeignet sind.

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