Prüfungsordnung

Anrechnung von Studienzeiten, Prüfungsleistungen und ECTS-Leistungspunkten

Modulanrechnungen können auf der Grundlage bereits erworbener Studienabschlüsse oder auf der Grundlage von in der beruflichen Praxis erworbenen Erfahrungen erfolgen. Sofern ein Modul angerechnet wird, ist dieses nicht zu absolvieren. Es muss zu diesem Modul keine Prüfung abgelegt werden. Modulanrechnungsanträge zum ersten Semester sollen bis einen Monat vor Studienbeginn für alle weiteren Module bis einen Monat vor Beginn des jeweiligen Semesters beim Prüfungsamt eingereicht werden. Für eine Beratung zu einem Modulanrechnungsantrag steht Herr Dr. Hocke unter der Rufnummer 03521 473-640 zur Verfügung.

Die im folgenden Hinweisblatt für Studierende im berufsintegrierenden Bachelor zusammengefassten Hinweise zu den Modulanrechnungsverfahren gelten sinngemäß auch für die Studierenden im grundständigen Bachelorstudiengang.

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