Einstellungsbehörde finden

Um zum Bachelorstudiengang Sozialverwaltung zugelassen werden zu können, benötigen Sie eine Einstellungsbehörde. Folgende Einstellungsbehörden stehen Ihnen zur Auswahl: 

In der staatlichen Verwaltung:

  • Sächsisches Sozialministerium

In der kommunalen Verwaltung: 

  • Landkreise
  • Kreisefreie Städte
  • Kommunaler Sozialverband

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier: Bewerbung und Zulassung

Nachfolgend finden Sie eine alphabetisch sortierte Übersicht der Einstellungsbehörden, die in den letzten Jahren an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum im Studiengang Sozialverwaltung ausgebildet haben. Die Übersicht wird laufend aktualisiert.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei mehreren Einstellungsbehörden bewerben können, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil im Bewerbungsverfahren entsteht. 

Mit dem Studienbeginn begründen die Einstellungsbehörden für die Bachelorstudiengänge Allgemeine Verwaltung, Sozialverwaltung, Sozialversicherung und Digitale Verwaltung mit ihren Studierenden ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis oder schließen einen Ausbildungsvertrag auf der Grundlage der Richtlinie der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).

Leitfaden öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
Nähere Informationen über Begründung und Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses finden Sie in diesem Leitfaden sowie in den FAQs:

Gemeinsamer Leitfaden des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Begründung und Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses (*.pdf, 365KB)

FAQ öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis bei einer Laufbahnausbildung an der HSF Meißen (*.pdf, 188KB) 

Sofern kommunale Einstellungsbehörden einzelne berufspraktische Module in den Bachelorstudiengängen Allgemeine Verwaltung, Digitale Verwaltung oder Sozialverwaltung nicht anbieten können, empfiehlt sich die Gründung von Ausbildungsverbünden. Beigefügter Leitfaden ist dabei Hilfestellung (*.pdf, 583 KB)

Einstellungsbehörden - Sozialverwaltung

Landratsamt Erzgebirgskreis (Annaberg-Buchholz)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Dresden)

Landeshauptstadt Dresden

Landratsamt Landkreis Mittelsachsen (Freiberg)

Kommunaler Sozialverband Sachsen (Leipzig)

Stadtverwaltung Leipzig

Landratsamt Landkreis Meißen

Landratsamt Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Pirna)

Landratsamt Vogtlandkreis (Plauen)

Landratsamt Landkreis Zwickau (Werdau)

 

Sie sind eine Einstellungsbehörde und möchten ebenfalls auf unserer Website vertreten sein? Bitte wenden Sie sich dazu an untenstehenden Kontakt.

Ihre Ansprechperson