Sozialversicherung

Der Bachelorstudiengang Sozialversicherung (BaSVs) bereitet Studierende auf eine Tätigkeit in den Aufgabengebieten der Rentenversicherung vor. Nach dem dreijährigen Studium können Absolventinnen und Absolventen mit dem erworbenen Bachelor of Laws (LL. B.) in die erste Einstiegsebene der höheren Laufbahn der Fachrichtung Gesundheit und Soziales einsteigen. Der Studiengang beginnt jährlich im September. Für den nächsten Studienbeginn im September 2025 können Sie sich bis zum 31.01.2025 bewerben.

Mit dem Bachelorstudiengang Sozialversicherung erwerben die Absolventinnen und Absolventen die erforderlichen Kenntnisse, um in allen Aufgabengebieten der Rentenversicherung tätig sein zu können. Neben einer möglichen Tätigkeit als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter in einem der Regionalzentren der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland im Freistaat Sachsen oder in der Hauptverwaltung in Leipzig, können Absolventinnen und Absolventen ebenso in den Regionalzentren in Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen arbeiten.

Absolventinnen und Absolventen tragen die Verantwortung für die soziale Sicherung von Versicherten und Rentnern. Daraus ergeben sich bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland folgende Aufgaben:

  • Berechnen und Zahlen von Alters-, Erwerbsminderungs-, Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten
  • Klärung der Versicherungskonten einschließlich der Erstellung von Rentenauskünften
  • Veranlassung und Zahlung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Informationen und individuelle Beratung in den Auskunfts- und Beratungsstellen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Wer diesen Studiengang absolvieren möchte, sollte neben der Freude am Umgang mit Menschen und Interesse an sozialversichungsrechtlichen sowie sozialpolitischen Themen auch eine hohe Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zur Teamarbeit mitbringen.

Der auf drei Jahre angelegte Bachelorstudiengang Sozialversicherung beginnt regelmäßig am 1. September eines Jahres. Er gliedert sich in vier Studienabschnitte Fachtheorie und vier Studienabschnitte Fachpraxis. Die 18 Module Theorie sowie das Bachelormodul finden an der HSF Meißen statt. Die Fachpraxis mit acht Modulen erfolgt im Regionalzentrum Dresden und in der Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland in Leipzig. Durch ein Wahlpflichtpraktikum außerhalb der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland lernen Studierende außerdem Arbeitsinhalte und -abläufe anderer Behörden und Einrichtungen kennen.

Inhaltlich liegt der Studienschwerpunkt auf dem Gebiet des Sozialrechts, insbesondere des Rentenversicherungsrechts. Darüber hinaus befassen sich Studierende aber auch grundlegend mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht und Privatrecht sowie mit verwaltungs-, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Fragestellungen und erwerben wichtige Schlüsselqualifikationen für ihren Beruf.

  • Rentenversicherungsrecht
  • Kranken- und Pflegeversicherungsrecht
  • Unfallversicherungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Sozialhilferecht und Grundsicherung
  • Sozialverfahrensrecht
  • Verfassungs- und Verwaltungsrecht
  • Europarecht
  • Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht
  • Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
  • Verwaltungsinformatik
  • Verwaltungswissenschaften

Nach erfolgreichem Abschluss des dreijährigen Studiums können Absolventinnen und Absolventen mit dem erworbenen Bachelor of Laws (LL. B.) in die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Gesundheit und Soziales einzusteigen. Möglich ist auch eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis.

Ihre Ansprechpersonen