Einstellungsbehörde finden
Um zum Bachelorstudiengang Allgemeine Verwaltung zugelassen werden zu können, benötigen Sie eine Einstellungsbehörde. Folgende Einstellungsbehörden stehen Ihnen zur Auswahl:
In der staatlichen Verwaltung:
- Landesdirektion Sachsen
In der kommunalen Verwaltung:
- Landkreise
- Städte
- Gemeinden
- kommunale Verbände, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier: Bewerbung und Zulassung
Nachfolgend finden Sie eine alphabetisch sortierte Übersicht der Einstellungsbehörden, die in den letzten Jahren an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum im Studiengang Allgemeine Verwaltung ausgebildet haben. Die Übersicht wird laufend aktualisiert.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei mehreren Einstellungsbehörden bewerben können, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil im Bewerbungsverfahren entsteht.
Mit dem Studienbeginn begründen die Einstellungsbehörden für die Bachelorstudiengänge Allgemeine Verwaltung, Sozialverwaltung, Sozialversicherung und Digitale Verwaltung mit ihren Studierenden ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis oder schließen einen Ausbildungsvertrag auf der Grundlage der Richtlinie der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
Leitfaden öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
Nähere Informationen über Begründung und Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses finden Sie in diesem Leitfaden sowie in den FAQs:
Sofern kommunale Einstellungsbehörden einzelne berufspraktische Module in den Bachelorstudiengängen Allgemeine Verwaltung, Digitale Verwaltung oder Sozialverwaltung nicht anbieten können, empfiehlt sich die Gründung von Ausbildungsverbünden. Beigefügter Leitfaden ist dabei Hilfestellung (*.pdf, 583 KB)