Einstellungsbehörde finden

Um zum Bachelorstudiengang Allgemeine Verwaltung zugelassen werden zu können, benötigen Sie eine Einstellungsbehörde. Folgende Einstellungsbehörden stehen Ihnen zur Auswahl: 

In der staatlichen Verwaltung:

  • Landesdirektion Sachsen 

In der kommunalen Verwaltung: 

  • Landkreise
  • Städte
  • Gemeinden
  • kommunale Verbände, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts 

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier: Bewerbung und Zulassung

Nachfolgend finden Sie eine alphabetisch sortierte Übersicht der Einstellungsbehörden, die in den letzten Jahren an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum im Studiengang Allgemeine Verwaltung ausgebildet haben. Die Übersicht kann damit auch Einstellungsbehörden enthalten, die für das laufende Bewerbungsverfahren keine Stelle ausgeschrieben haben.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei mehreren Einstellungsbehörden bewerben können, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil im Bewerbungsverfahren entsteht. 

Mit dem Studienbeginn begründen die Einstellungsbehörden für die Bachelorstudiengänge Allgemeine Verwaltung, Sozialverwaltung, Sozialversicherung und Digitale Verwaltung mit ihren Studierenden ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis oder schließen einen Ausbildungsvertrag auf der Grundlage der Richtlinie der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).

Leitfaden öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
Nähere Informationen über Begründung und Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses finden Sie in diesem Leitfaden sowie in den FAQs:

Gemeinsamer Leitfaden des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Begründung und Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses (*.pdf, 365KB)

FAQ öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis bei einer Laufbahnausbildung an der HSF Meißen (*.pdf, 188KB) 

Sofern kommunale Einstellungsbehörden einzelne berufspraktische Module in den Bachelorstudiengängen Allgemeine Verwaltung, Digitale Verwaltung oder Sozialverwaltung nicht anbieten können, empfiehlt sich die Gründung von Ausbildungsverbünden. Beigefügter Leitfaden ist dabei Hilfestellung (*.pdf, 583 KB)

Ansprechperson - Bewerbung und Zulassung

Einstellungsbehörden in der staatlichen Verwaltung - Allgemeine Verwaltung

Freistaat Sachsen, Landesdirektion Sachsen

Einstellungsbehörden in der kommunalen Verwaltung - Allgemeine Verwaltung

Landratsamt Erzgebirgskreis (Annaberg-Buchholz)

Landratsamt Landkreis Bautzen

Stadtverwaltung Bautzen

Landratsamt Landkreis Leipzig (Borna)

Stadtverwaltung Chemnitz

Stadtverwaltung Döbeln

Gemeindeverwaltung Drebach

Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens (Dresden)

Landeshauptstadt Dresden

Landratsamt Landkreis Mittelsachsen (Freiberg)

Landratsamt Landkreis Görlitz

Stadtverwaltung Görlitz

Stadtverwaltung Hoyerswerda

Stadtverwaltung Leipzig

Gemeindeverwaltung Lichtentanne

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna

Landratsamt Landkreis Meißen

Gemeindeverwaltung Nünchritz

Landratsamt Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Pirna)

Landratsamt Vogtlandkreis (Plauen)

Stadtverwaltung Plauen

Stadtverwaltung Radeburg

Stadtverwaltung Riesa

Stadtverwaltung Schwarzenberg

Landratsamt Landkreis Nordsachsen (Torgau)

Stadtverwaltung Weißwasser/O.L.

Landratsamt Landkreis Zwickau (Werdau)