Einstellungsbehörde finden

Um zum Bachelorstudiengang Allgemeine Verwaltung zugelassen werden zu können, benötigen Sie eine Einstellungsbehörde. Folgende Einstellungsbehörden stehen Ihnen zur Auswahl: 

In der staatlichen Verwaltung:

  • Landesdirektion Sachsen 

In der kommunalen Verwaltung: 

  • Landkreise
  • Städte
  • Gemeinden
  • kommunale Verbände, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts 

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier: Bewerbung und Zulassung

Nachfolgend finden Sie eine alphabetisch sortierte Übersicht der Einstellungsbehörden, die in den letzten Jahren an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum im Studiengang Allgemeine Verwaltung ausgebildet haben. Die Übersicht wird laufend aktualisiert.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei mehreren Einstellungsbehörden bewerben können, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil im Bewerbungsverfahren entsteht. 

Mit dem Studienbeginn begründen die Einstellungsbehörden für die Bachelorstudiengänge Allgemeine Verwaltung, Sozialverwaltung, Sozialversicherung und Digitale Verwaltung mit ihren Studierenden ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis oder schließen einen Ausbildungsvertrag auf der Grundlage der Richtlinie der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).

Leitfaden öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
Nähere Informationen über Begründung und Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses finden Sie in diesem Leitfaden sowie in den FAQs:

Gemeinsamer Leitfaden des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Begründung und Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses (*.pdf, 365KB)

FAQ öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis bei einer Laufbahnausbildung an der HSF Meißen (*.pdf, 188KB) 

Sofern kommunale Einstellungsbehörden einzelne berufspraktische Module in den Bachelorstudiengängen Allgemeine Verwaltung, Digitale Verwaltung oder Sozialverwaltung nicht anbieten können, empfiehlt sich die Gründung von Ausbildungsverbünden. Beigefügter Leitfaden ist dabei Hilfestellung (*.pdf, 583 KB)

Ansprechperson - Bewerbung und Zulassung

Einstellungsbehörden - Allgemeine Verwaltung

Landratsamt Erzgebirgskreis (Annaberg-Buchholz)

Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel

Landratsamt Landkreis Bautzen

Stadtverwaltung Bautzen

Landratsamt Landkreis Leipzig (Borna)

Stadtverwaltung Borna

Stadtverwaltung Burgstädt

Stadtverwaltung Chemnitz

Stadtverwaltung Coswig

Stadtverwaltung Döbeln

Gemeindeverwaltung Drebach

Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens (Dresden)

Landeshauptstadt Dresden

Gemeindeverwaltung Erlau

Landratsamt Landkreis Mittelsachsen (Freiberg)

Stadtverwaltung Freiberg

Stadtverwaltung Freital

Gemeindeverwaltung Gelenau (Erzgebirge)

Landratsamt Landkreis Görlitz

Stadtverwaltung Görlitz

Stadtverwaltung Hoyerswerda

Freistaat Sachsen, Landesdirektion Sachsen (Leipzig, Chemnitz, Dresden)

Stadtverwaltung Leipzig

Gemeindeverwaltung Lichtentanne

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna

Stadtverwaltung Marienberg

Stadtverwaltung Markkleeberg

Stadtverwaltung Markneukirchen

Landratsamt Landkreis Meißen

Stadtverwaltung Penig

Landratsamt Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Pirna)

Stadtverwaltung Pirna

Landratsamt Vogtlandkreis (Plauen)

Stadtverwaltung Plauen

Stadtverwaltung Radeburg

Stadtverwaltung Riesa

Stadtverwaltung Scheibenberg

Stadtverwaltung Schwarzenberg

Stadtverwaltung Sebnitz

Stadtverwaltung Thalheim/Erzgeb.

Landratsamt Landkreis Nordsachsen (Torgau)

Stadtverwaltung Torgau

Stadtverwaltung Weißwasser/O.L.

Landratsamt Landkreis Zwickau (Werdau)