Anmeldung und Benutzung

Für eine ordnungsgemäße Anmeldung bringen Sie bitte den gültigen Personalausweis oder Reisepass und – sofern Sie Student sind – die Immatrikulationsbescheinigung mit. Zur Benutzung wird zugelassen, wer mindestens 16 Jahre alt ist. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters notwendig. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Benutzungsantrag erkennen Sie die Benutzungsordnung an. Sie erhalten einen nicht übertragbaren Benutzerausweis.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Datenschutzerklärung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): www.hsf.sachsen.de/datenschutz

Entgelte

Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei. Für bestimmte Leistungen werden Entgelte nach Maßgabe des § 3 der Entgeltordnung (Anlage 2 der Benutzungsordnung) erhoben:

  • Zweitausstellung einer Benutzerkarte: 5,00 €
  • Mahnung nach § 20 Abs. 2 und 3 der Benutzungsordnung bei Überschreitung der Leihfrist
    • je angefangene Woche und Werk: 1,00 €
    • bei Kurzausleihe pro Tag und Werk: 2,50 €
  • Bearbeitungsentgelt pro Fernleihbestellung nach § 21 Abs. 3 der Benutzungsordnung: 3,00 €

Das selbständige Anfertigen von Kopien erfolgt ausschließlich unter Nutzung der von der Kopierereignerfirma zur Verfügung gestellten Münzkopierer.

Anfallende Nebenkosten für Auftragsrecherchen, wie Porto, Kopier-, Fax- oder Telefongebühren, sind zu erstatten. Anfallende Kosten für mutwillige, vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung (auch Beschmutzung) sowie den Verlust von Bibliotheksausstattungen werden dem Verursacher in voller Höhe in Rechnung gestellt.

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