MeiDoks - Dokumentenserver
Den Dokumentenserver der HSF Meißen erreichen Sie unter
Veröffentlichung von Abschlussarbeiten (Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten) und anderer wissenschaftlicher Arbeiten
1. Hochladen der wissenschaftlichen Arbeiten
In der Grundordnung der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (HSF Meißen) sowie in den Prüfungs- und Studienordnungen ist jeweils vorgesehen, dass Abschlussarbeiten als nicht änderbare PDF-Datei über eine von der HSF Meißen bestimmte Plattform bereitzustellen sind. Auch andere wissenschaftlichen Arbeiten können auf dieser Plattform hochgeladen werden.
Zu diesem Zweck stellt die HSF Meißen im Internet eine Plattform zur Verfügung, über die das Hochladen der PDF-Datei erfolgt. Zur konkreten Vorgehensweise wird auf die »Anleitung zum Hochladen wissenschaftlicher Arbeiten« verwiesen.
Das Hochladen der Dateien ersetzt die bisherige Abgabe der Abschlussarbeiten in digitaler Form auf CD oder USB-Stick. Die Abgabe der Abschlussarbeiten in gedruckter gebundener Form bleibt hiervon unberührt.
2. Veröffentlichung der Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten
Nach § 47 des Sächsischen Hochschulfreiheitgesetzes sind Forschungsergebnisse der Hochschulen in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sollen geeignete Abschlussarbeiten zukünftig auf einem Dokumentenserver der HSF Meißen veröffentlicht und so Dritten zugänglich gemacht werden.
Zu diesem Zweck ist die »Erklärung zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Dokumentenserver der Hochschulbibliothek (MeiDoks)« auszufüllen und unterschrieben mit der Abschlussarbeit abzugeben. Bitte beachten Sie dabei insbesondere die rechtlichen Regelungen in der Anlage zur Erklärung.
In der Erklärung zur Veröffentlichung von Abschlussarbeiten müssen sowohl die Studenten/Absolventen als auch die Gutachter eine Stellungnahme zur Veröffentlichung der Abschlussarbeiten abgeben. Der Student/Absolvent und die Gutachter können Gesichtspunkte vortragen, die aus ihrer Sicht gegen die Veröffentlichung sprechen (z. B. Rechte Dritter). Die Gutachter der Abschlussarbeiten müssen zusätzlich in ihrem Votum zur Veröffentlichung qualitative Gesichtspunkte berücksichtigen.
Unberührt von der Veröffentlichung bleibt die Archivierung aller Abschlussarbeiten in digitaler Form.
3. Veröffentlichung anderer wissenschaftlicher Arbeiten
Auch im Zusammenhang mit der Veröffentlichung anderer wissenschaftlicher Arbeiten (z. B. Zeitschriftenartikel) gelten die in der Anlage zur »Erklärung zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Dokumentenserver der Hochschulbibliothek (MeiDoks)« aufgeführten rechtlichen Regelungen. Diesen Regelungen stimmt der Autor beim Hochladen seines Dokumentes unter dem Punkt „Rechtliche Hinweise/Bestätigung“ zu.