Prüfung und Masterarbeit
Prüfungsverfahren
Jedes Modul schließt mit einer studienbegleitenden Modulprüfung ab. Modulprüfungen sind als Klausuren, mündliche oder alternative Prüfungen zu erbringen. Alternative Prüfungsleistungen sind insbesondere, Seminarleistungen, Hausarbeiten und der Aktenvortrag. Im Modulhandbuch sind die für jedes Modul möglichen Prüfungsarten festgelegt. Der Prüfungsausschuss bestimmt abschließend die Art der zu erbringenden Prüfungsleistungen für jedes Semester.
Alle Regelungen im Zusammenhang mit Prüfungen und Masterarbeit finden Sie in der Prüfungsordnung.
Ihre Ansprechperson
Verena Wurche
Telefon: +49 3521 473-642
Masterarbeitsverfahren
Mit der Masterarbeit weisen die Studierenden nach, dass sie innerhalb einer vorgegebenen Frist relevante und praxisbezogene Problemstellung selbstständig und nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können.
Themen werden nach selbstständiger Auswahl der Studierenden vom Prüfungsausschuss zugelassen. Mit dem Themenvorschlag sind die Ziele der Masterarbeit und eine Stellungnahme der vorgesehenen Betreuerin / des Betreuers vorzulegen. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Verteidigung besteht aus einer Präsentation mit anschließender Disputation.
Anrechnung von Studienleistungen
Modulanrechnungen erfolgen aufgrund bereits erworbener Studienabschlüsse oder in der beruflichen Praxis erworbenen Erfahrungen. Sofern ein Modul angerechnet wird, muss dieses nicht mehr absolviert werden. Anrechnungsanträge und die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen sind von den Studierenden innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn des jeweiligen Semesters beim Prüfungsamt elektronisch inkl. aller Anlagen einzureichen unter:
anrechnungen@hsf.sachsen.de
Nähere Erläuterungen zum Anrechnungsverfahren und zur Form des Antrages entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Hinweisblatt sowie dem Beispielfall.