Einstellungsbehörde finden
Voraussetzung für den Studienbeginn an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum ist die Einstellung durch eine Einstellungsbehörde und damit einhergehend der Vertragsabschluss mit der ausgewählten Behörde.
Weitere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren finden Sie hier: Bewerbung und Zulassung
Mit dem Studienbeginn begründen die Einstellungsbehörden für die Bachelorstudiengänge Allgemeine Verwaltung, Sozialverwaltung, Sozialversicherung und Digitale Verwaltung mit ihren Studierenden ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis oder schließen einen Ausbildungsvertrag auf der Grundlage der Richtlinie der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
Leitfaden öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
Nähere Informationen über Begründung und Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses finden Sie in diesem Leitfaden sowie in den FAQs:
Sofern kommunale Einstellungsbehörden einzelne berufspraktische Module in den Bachelorstudiengängen Allgemeine Verwaltung, Digitale Verwaltung oder Sozialverwaltung nicht anbieten können, empfiehlt sich die Gründung von Ausbildungsverbünden. Beigefügter Leitfaden ist dabei Hilfestellung (*.pdf, 583 KB)
Bachelorstudiengänge
Für die Studiengänge Allgemeine Verwaltung, Digitale Verwaltung und Sozialverwaltung stehen Ihnen mehrere Einstellungsbehörden auf kommunaler und staatlicher Ebene zur Auswahl:
In der staatlichen Verwaltung:
- Landesdirektion Sachsen
In der kommunalen Verwaltung:
- Landkreise
- Städte
- Gemeinden
- kommunale Verbände, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Für den Studiengang Sozialversicherung ist die Einstellungsbehörde die
- Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Diplomstudiengänge
Für die Studiengänge Steuerverwaltung und Staatsfinanzverwaltung ist die Einstellungsbehörde das
- Landesamt für Steuern und Finanzen
Für den Studiengang Rechtspflege ist die Einstellungsbehörde das
- Oberlandesgericht Dresden