Bewerbung und Zulassung

Zulassungsvoraussetzungen für grundständige Studiengänge

Um das Studium an der Hochschule Meißen (FH) beginnen zu können, sind folgende Zulassungsvoraussetzungen notwendig:

Sie verfügen zum Studienbeginn über die

  • allgemeine Hochschulreife,
  • die fachgebundene Hochschulreife oder
  • die Fachhochschulreife

sowie

  • den abgeschlossenen Vertrag mit einer Einstellungsbehörde. 

Darüber hinaus kann das Studium auch mit Abschlüssen der beruflichen Aufstiegsfortbildung aufgenommen werden. Bewerberinnen und Bewerber mit einer Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung im erlernten Beruf können sich nach erfolgreicher Hochschulzugangsprüfung (*.pdf, 74KB) für ein Studium bewerben. 

Einzelheiten zum Hochschulzugang können dem § 18 Absatz 1 bis 6 Sächsisches Hochschulgesetz entnommen werden. Darüber hinaus müssen gegebenenfalls die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Bewerbungsverfahren für grundständige Studiengänge

Die Zulassung zu den grundständigen Studiengängen erfolgt im Unterschied zu anderen Hochschulen und Universitäten nicht mit der „Einschreibung“, sondern mit der Einstellung durch Ihre Einstellungsbehörde im Ergebnis eines Auswahlverfahrens. Je nach Studiengang wird mit den erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern 

  • ein Beamtenverhältnis auf Widerruf,
  • ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis oder
  • ein Ausbildungsvertrag auf der Grundlage der Richtlinie des Verbandes der Kommunalen Arbeitgeberverbände abgeschlossen. 

Dem jeweiligen Status entsprechend erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung oder Beamtenanwärterbezüge. 

Ablauf des Bewerbungsverfahrens:

  1. Studiengang oder Studiengänge wählen
  2. Einstellungsbehörden finden
  3. Direkte Bewerbung bei der oder den ausgewählten Einstellungsbehörden
  4. Einladung zum Eignungstest und/oder Vorstellungsgespräch bei der Einstellungsbehörde
  5. Vertragsabschluss mit der Einstellungsbehörde
  6. Registrierung an der HSF Meißen durch die Einstellungsbehörde oder Sie selbst

Alle grundständigen Studiengänge beginnen jeweils am 1. September eines Kalenderjahres.

Bitte beachten Sie, dass

  • Ihnen in Abhängigkeit vom Studiengang eine oder mehrere Einstellungsbehörden zur Verfügung stehen,
  • Sie sich bei mehreren Einstellungsbehörden bewerben können, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil im Bewerbungsverfahren entsteht,
  • die Bewerbung direkt bei den Einstellungsbehörden erfolgt,
  • das Auswahlverfahren und somit auch die Bewerbungsfristen je nach Einstellungsbehörde variieren können (bitte informieren Sie sich umfassend auf den Bewerbungsportalen der jeweiligen Einstellungsbehörden). 

Einstellungsbehörde finden und direkt bewerben!

Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren für berufsbegleitende Studiengänge

Der berufsintegrierende Bachelorstudiengang Allgemeine Verwaltung und der berufsbegleitende Masterstudiengang Public Governance beginnen jeweils am 1. August eines Kalenderjahres. 

Die Ausschreibung für den Studienbeginn 2026 erfolgt voraussichtlich im Januar/Februar 2026. Der Bewerbungszeitraum für den Studienbeginn im August 2025 ist beendet.

Bitte informieren Sie sich zu Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren auf den nachfolgenden Seiten: 

Bewerbung und Zulassung - Allgemeine Verwaltung (berufsintegrierend)

Bewerbung und Zulassung - Public Governance (berufsbegleitend)

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