FAQ Wohnheim/ Wohnunterkünfte
Nach der Zulassung zum Studium erhalten Sie im Juli ein Informationsschreiben per E-Mail, in dem unter anderem das Verfahren für die Anmeldung erklärt wird und die Zugangsdaten für das Studentenportal der Hochschule Meißen (FH) enthalten sind. Nach Ergänzung Ihrer persönlichen Zugangsdaten haben Sie dort die Möglichkeit, verbindlich einen Wohnplatz zu beantragen. Erhalten Sie bis vier Wochen vor Studienbeginn keine Absage, dann können Sie davon ausgehen, dass Ihnen ein Wohnplatz zur Verfügung steht.
Im Wohnheimantrag können Sie einen Wohnwunsch angeben.
Für den Fall, dass sich bei der Wohnheimplatzvergabe herausstellt, dass diese Wünsche nicht realisierbar sind, teilen wir Ihnen ein Zimmer nach Verfügbarkeit zu.
Ja, wir vergeben Einzelzimmer in Wohngemeinschaften. Jedes Zimmer ist abschließbar.
Die möblierten Zimmer bleiben unverändert. Sie dürfen aber private Gegenstände mitbringen.
Nein, das ist leider nicht möglich. Im Keller des Wohnheims befinden sich aber Waschmaschinen, die gegen eine Gebühr genutzt werden können.
Unsere Zimmer sind möbliert.
Persönliche Gegenstände wie Steppdecken, Kopfkissen, Bettwäsche, Reinigungsutensilien, Matratzenschoner und Küchenutensilien sind selbst mitzubringen.
In einem möblierten Zimmer finden Sie ein Bett, einen Schrank, ein Regal, Papierkorb, Pinnwand, ein Schreibtisch und ein Stuhl.
Nicht vorhanden sind Bettzeug, Bettwäsche, Matratzenschoner, Wischmopp, Toilettenbürsten, Geschirr, Kochtöpfe, Besteck und Handtücher.
Die Größe unserer Zimmer variiert von Wohnheim zu Wohnheim. Bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite anhand der Beispiel-Grundrisse über die Zimmergrößen.
Ja, die Wohnungen verfügen über WLAN.
Die Hochschule Meißen betreibt in den Studentenwohnheimen ein geschlossenes Datennetz, welches im Sinne von Lehre, Studium und Forschung zu verwenden ist. Dafür werden ausreichende Datenmengen zur Verfügung gestellt. Die Kommunikationsanlagen der Hochschule Maißen verfügen nicht über freie Leitungen, die für eine Einspeisung von Internetleistungen externer Anbieter geeignet sind.
Der Einzug erfolgt nach Mietvertragsabschluss und frühestens am Tag des Mietvertragsbeginns.
Einen Termin für die Schlüsselübergabe erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt von uns.
Der Auszug muss spätestens zu dem im Mietvertrag oder auf der Kündigung genannten Mietvertragsende erfolgen. Die Rückgabe der Mietsache kann nur montags bis freitags in der Zeit von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr erfolgen. Fällt das Mietvertragsende auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, ist das Zimmer am vorhergehenden Werktag (Montag bis Freitag) zu räumen. Am 24.12. und am 31.12. eines Kalenderjahres erfolgen keine Rückgaben.
TIPP: Setzen Sie sich rechtzeitig mit unserer Wohnheimverwaltung in Verbindung, um einen Termin zum Auszug und zur Zimmerübergabe zu vereinbaren.
Vertragsverlängerungen sind möglich, vorausgesetzt Sie sind weiterhin immatrikuliert und es sind freie Kapazitäten vorhanden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich frühzeitig an die Wohnheimverwaltung.
Tierhaltung ist in unseren Studentenwohnheimen untersagt.
Das ist leider nicht möglich, da die Zimmer bis zum letzten Tag des Vormonats vergeben sind.
Sie bekommen von uns einen Termin mitgeteilt, wo Sie den Mietvertrag und die Schlüssel ausgehändigt bekommen.
Die Zimmerpreise richten sich u. a. Lage nach der Ausstattung.
Bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite über die Preisspannen der Zimmer in den einzelnen Wohnheimen.
Eine fristgemäße Kündigung ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende möglich.
Nein, Versicherungen wie Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen individuell abgeschlossen werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sofort nach Einzug eine Versicherung abzuschließen. Dies kann Ihnen im Falle eines Schadens hohe Kosten ersparen.
Leider ist eine Besichtigung nicht möglich, da die Zimmer durchgehend bewohnt sind. Einen Eindruck der Zimmer können Sie aber in unseren Bildergalerien der einzelnen Wohnheime bekommen!
Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten nicht gestattet. Hier ein Auszug aus unseren Mietbedingungen:
Das Rauchen ist in allen Wohnheimzimmern, Treppenhäusern, Fluren, Gemeinschaftsräumen sowie gemeinschaftlich genutzten Küchen und Sanitärzellen nicht gestattet.