Prüfung und Masterarbeit

Prüfungsverfahren

Jedes Modul schließt mit einer studienbegleitenden Modulprüfung ab. Modulprüfungen sind als Klausuren, mündliche oder alternative Prüfungen zu erbringen. Alternative Prüfungsleistungen sind Projektleistungen, Seminarleistungen, Hausarbeiten und Essays. Im Modulhandbuch sind die für jedes Modul möglichen Prüfungsarten festgelegt. Der Prüfungsausschuss bestimmt abschließend die Art der zu erbringenden Prüfungsleistungen für jedes Semester.

Alle Regelungen im Zusammenhang mit Prüfungen und Masterarbeit finden Sie in der Prüfungsordnung.

Ihre Ansprechperson

Masterarbeitsverfahren

Mit der Masterarbeit weisen die Studierenden nach, dass sie innerhalb einer vorgegebenen Frist relevante und praxisbezogene Problemstellung selbstständig und nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können.

Themen werden nach selbstständiger Auswahl der Studierenden vom Prüfungsausschuss zugelassen. Mit dem Themenvorschlag sind die Ziele der Masterarbeit und eine Stellungnahme der vorgesehenen Betreuerin / des Betreuers vorzulegen. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Verteidigung besteht aus einer Präsentation mit anschließender Disputation.

Anrechnung von Studienleistungen

Modulanrechnungen erfolgen aufgrund bereits erworbener Studienabschlüsse oder erworbenen Erfahrungen in der beruflichen Praxis. Sofern ein Modul angerechnet wird, muss dieses nicht mehr absolviert werden. Modulanrechnungsanträge sind bis spätestens sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Semesters beim Prüfungsamt einzureichen.

Anträge auf Anrechnung von Studienleistungen sind elektronisch inkl. aller Anlagen einzureichen unter:
anrechnungen@hsf.sachsen.de

Nähere Erläuterungen zum Anrechnungsverfahren und zur Form des Antrages entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Hinweisblatt sowie dem Beispielfall.