Prüfung und Bachelorarbeit

Modulprüfungen

Alle Module schließen mit einer Prüfung ab. Modulprüfungen sind im fachtheoretischen Studium als Klausuren, mündliche Prüfungen oder alternative Prüfungen (z.B. Hausarbeit) zu erbringen. Das Verfahren zur Bewertung von Prüfungsleistungen, dem Bestehen und Nichtbestehen, dem Rücktritt von Prüfungsleistungen sowie der Wiederholung von Prüfungen ist in der Prüfungsordnung geregelt.

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Bachelorarbeit

Studierende stellen in einer Bachelorarbeit unter Beweis, dass sie innerhalb einer Frist von vier Monaten eine fachlich relevante Problemstellung selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können. In der darauffolgenden Verteidigung der Bachelorarbeit setzen sich Studierende mit problembezogenen Fragestellungen zu den Ergebnissen ihrer Arbeit auf wissenschaftlicher Grundlage auseinander.

Themen werden nach selbstständiger Auswahl der Studierenden vom Prüfungsausschuss zugelassen. Für eine bestandene Bachelorarbeit und ihre Verteidigung werden zehn ECTS-Punkte vergeben. Das Verfahren zur Bachelorarbeit ist in der Prüfungsordnung sowie in der Studienordnung geregelt.

Ihre Ansprechpersonen

Sekretariat des Fachbereiches

Sachgebietsleiterin Prüfungsangelegenheiten

Anrechnung von Studienleistungen

Modulanrechnungen erfolgen aufgrund bereits erworbener Studienabschlüsse oder erworbenen Erfahrungen in der beruflichen Praxis. Sofern ein Modul angerechnet wird, muss dieses nicht mehr absolviert werden. 

Anträge auf Anrechnung von Studienleistungen sind elektronisch inkl. aller Anlagen einzureichen unter:
anrechnungen@hsf.sachsen.de

Dabei sind folgende Fristen zu beachten:
ab Immatrikulationsjahrgang 2023 - Einreichung bis spätestens einen Monat nach Beginn des jeweiligen Semesters
bis Immatrikulationsjahrgang 2022 - Einreichung bis spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Semesters
 

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