Praktikum

Das berufspraktische Studium wird in insgesamt zwei berufsintegrierten Modulen bei den Arbeitgebern der Studenten und weiteren geeigneten Ausbildungsstellen durchgeführt.

Das berufspraktische Studium dient der Einführung in das Praxisfeld sowie der Vertiefung und Festigung der in den fachtheoretischen Modulen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Es fördert die Ausprägung sozialer und kommunikativer Schlüsselqualifikationen in einer bürgerorientierten modernen Verwaltung mit Dienstleistungscharakter, z. B. durch Teamarbeit, Projektarbeit und Konfliktmanagement. Die Ausbildung erfolgt schwerpunktbezogen und nicht in einer Vielzahl von Arbeits- bzw. Ausbildungsgebieten.

Das berufsintegrierte praktische Studium ist nach § 5 Absatz 4 bis 6 APO-BBaAV und § 5 SO‑BBaAV zu organisieren und durchzuführen. Hinweise zum Inhalt und zur Organisation, zur Anfertigung und Bewertung der Praxisberichte sowie zur Erstellung von Praxiszeugnissen finden Studentinnen und Studenten, Ausbildungsleiterinnen und -leiter sowie Praxisbetreuerinnen und -betreuer in den nachfolgenden Dateien.

Weitere Einzelheiten zum Studium ergeben sich aus der Studienordnung.