Vergaben
Information über vergebene Aufträge nach § 20 Abs. 3 VOB/A
Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A informieren die Auftraggeber nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer und Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 EUR ohne Umsatzsteuer für die Dauer von sechs Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf Internetportalen oder ihren Internetseiten.