Organisation

Organigramm

Hochschulleitung

Das Rektorat besteht aus 

  • Vorsitz führend der Rektorin oder dem Rektor, 
  • der Prorektorin oder dem Prorektor für Fortbildung,
  • der Prorektorin oder dem Prorektor für Lehre und Forschung und
  • der Kanzlerin oder dem Kanzler.

Die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen wird durch den Rektor geleitet. Er wird auf Vorschlag des Senats, zu dem der Hochschulrat anzuhören ist, vom Staatsministerium des Innern für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die Wiederbestellung ist möglich.

Die Prorektorin für Lehre und Forschung ist zuständig für die Angelegenheiten der Lehre und Forschung an der Fachhochschule, soweit die Zuständigkeit nach § 15 Absatz 1 nicht bei den Fachbereichsleitungen liegt. Sie wird aus dem Kreis der Fachhochschullehrenden auf Vorschlag des Senats, zu dem der Hochschulrat anzuhören ist, vom Staatsministerium des Innern unter Beteiligung der Staatsministerien gemäß § 3 Absatz 2 bestellt

Fachbereiche

Hochschulverwaltung

Aufgaben

An den Ansprechpartner für Anti-Korruption können sich Mitarbeiter ohne Einhaltung des Dienstweges wenden, die einen Korruptionsverdacht haben oder selbst in eine Korruptionssituation geraten sind. Er hat die Aufgabe, sie in Sachen Korruptionsvorbeugung zu beraten.

Regelungen und Hinweise zur Korruptionsprävention und ‑bekämpfung

  • Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Korruptionsvorbeugung in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen (VwV Anti-Korruption) vom 11.12.2015
  • VwV der Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken durch die öffentlich Bediensteten des Freistaates Sachsen (VwV Belohnung, Geschenke und sonstige Vorteile) vom 12.10.2011
  • Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zum Sponsoring in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen (VwV Sponsoring) vom 25.07.2007

Organe

Folgende Organe sind zur Vertretung der Interessen der Hochschule bzw. einzelner Organisationseinheiten an der HSF tätig:

Das Rektorat besteht aus 

  • Vorsitz führend der Rektorin oder dem Rektor, 
  • der Prorektorin oder dem Prorektor für Fortbildung,
  • der Prorektorin oder dem Prorektor für Lehre und Forschung und
  • der Kanzlerin oder dem Kanzler.

Das Rektorat ist für alle Angelegenheiten der Hochschule zuständig, soweit das FHMeißenG keine andere Zuständigkeit bestimmt. Es bereitet die Entscheidungen des Senats und des Hochschulrates vor.

Dem Hochschulrat gehören an:

  1. Vorsitz führend die Rektorin oder der Rektor,
  2. je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Staatsministeriums des Innern und der nach § 3 Absatz 2 beteiligten Staatsministerien,
  3. zwei Mitglieder auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände,
  4. zwei Beamtinnen oder Beamte der ersten Einstiegsebene einer Laufbahn der Laufbahngruppe 2 oder vergleichbare Trifbeschäftigte auf Vorschlag der Spitzenorganisation der beteiligten Gewerkschaften und Berufsverbände,
  5. bis zu drei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, davon eine mit besonderen Bezug zur Fortbildung,
  6. eine Persönlichkeit aus der Wissenschaft, die mit dem Hochschulwesen vertraut ist.

Der Senat kann Fachhochschullehrende, darunter mindestens eine Professorin oder einen Professor sowie je ein Mitglied nach § 13 Absatz 2 Nr. 4 und 5 mit beratender Stimme in die Sitzungen des Hochschulrates entsenden.

Die Mitglieder und ihre Stellvertreter nach Nr. 3 bis 6 werden vom Staatsministerium des Innern auf die Dauer von drei Jahren, längstens jedoch für die Dauer ihres Hauptamtes, berufen. Wiederberufung ist möglich.

Der Hochschulrat hat die Aufgabe, die Hochschule in ihrer Arbeit und Entwicklung zu unterstützen, Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu geben und die Zusammenarbeit mit den für die praktische Ausbildung sowie Fortbildung zuständigen Stellen zu fördern. Es muss zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Hochschule gehört werden. Die Rektorin oder der Rektor soll den Hochschulrat mindestens einmal in jedem Studienjahr einberufen. Sie oder er hat ihn einzuberufen und in Angelegenheiten der Fachhochschule zu unterrichten, wenn mindestens drei Mitglieder dies verlangen.

Mitglieder des Hochschulrates

Gruppe Mitglied Stellvertreter  
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Bert Lampka (RL 12)  
Sächsisches Staatsministerium des Innern Thomas Rechentin (AL 1)  
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Birgit Ackermand (AL'in 2)  
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Rüdiger Raulfs (AL 1)  
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Dr. Ronald Werner (AL 3)  
Kommunale Spitzenverbände Kai Emanuel (Landrat Nordsachsen) Benjamin Lange (Sächsischer Landkreistag)  
Kommunale Spitzenverbände Mischa Woitscheck (SSG) Ulrich Hörning (Bürgermeister Stadt Leipzig)  
Beamte des gehobenen Dienstes, Berufsverbände Michael Welsch (GdV Sachsen) Lars Beyer (Verband SächsRPfl)  
Beamte des gehobenen Dienstes, Berufsverbände Manja Kropp (SBB Sachsen) Eric Köhler (DSTG)  
Persönlichkeit des öffentlichen Lebens Regina Kraushaar (Präs. LDS)    
Persönlichkeit des öffentlichen Lebens Andreas Spieker (Vorsitzender Hauptpersonalrat SMUL)    
Persönlichkeit des öffentlichen Lebens mit besonderem Bezug zur Fortbildung Dr. Jördis Bürger (Landesoberkirchenrätin Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen) Sachsen    
Persönlichkeit aus der Wissenschaft, die mit dem Hochschulwesen vertraut ist Prof. Dr. Sven Müller-Grune (HS Schmalkalden    
HSF-Rektor Prof. Dr. Frank Nolden    

Mitglieder des Senats sind:

  1. den Vorsitz führend die Rektorin oder der Rektor,
  2. die Prorektorinnen oder der Prorektor,
  3. die Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter,
  4. die Kanzlerin oder der Kanzler.
  5. drei Professorinnen oder Professoren,
  6. ein Mitglied des hauptamtlichen Lehrpersonals aus jedem Fachbereich,
  7. zwei Lehrbeauftragte,
  8. ein Mitglied aus dem Fortbildungszentrum,
  9. ein studentisches Mitglied aus jedem Fachbereich.

Der Senat ist zuständig für

  1. die Grundordnung und weitere Satzungen der Fachhochschule,
  2. Vorschläge für den Entwurf des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen, soweit er die Fachhochschule ohne Fortbildungszentrum betrifft,
  3. Vorschläge für die Bestellung der Rektorin oder des Rektors sowie das Benehmen hinsichtlich deren oder dessen Abberufung oder das darauf gerichtete Verlangen
  4. Vorschläge für die Bestellung der Prorektorinnen und Prorektoren,
  5. Stellungnahme zur Bestellung der Kanzlerin oder des Kanzlers,
  6. Stellungnahmen zur Ausschreibung von Professuren sowie die Mitwirkung bei der Berufung von Professorinnen und Professoren,
  7. Vorschlagsrecht bei der Auswahl der sonstigen Fachhochschullehrenden,
  8. Stellungnahme zur Erteilung von Lehraufträgen nach § 9,
  9. Grundsatzfragen des Studiums und der Studienorganisation,
  10. Stellungnahmen zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie von Regelungen zu Lernzielen und Lerninhalten,
  11. Stellungnahmen und Vorschläge zur Planung der weiteren Entwicklung der Fachhochschule,
  12. Stellungnahmen zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung postgradualer Studiengänge,
  13. die Wahl der Gleichstellungs- und sonstigen Hochschulbeauftragten,
  14. die Erörterung des Jahresberichts des Rektorats über die Entwicklung der Fachhochschule, insbesondere in Lehre, Forschung und Fortbildung,
  15. Vorschläge zur Berufung der Mitglieder des Hochschulrates nach § 17 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 und 6.

Der Senat berät und unterstützt das Rektorat. Er fördert die Zusammenarbeit der Fachbereiche und des Fortbildungszentrums sowie mit den für die praktische Ausbildung zuständigen Stellen.

Mitglieder

Gewählte Mitglieder

Vertreter der Professorinnen/Professoren:

  • Prof. Dr. Heiko Gojowczyk
  • Prof. Dr. Claudia Lubk
  • Prof. Dr. Isabelle Jänchen
  • Stellvertreter: Prof. Dr. Oliver Jokisch
  • Stellvertreter: Prof. Dr. Frank Lohse

Vertreter des hauptamtlichen Lehrpersonals aus jedem Fachbereich:

  • Fachbereich Allgemeine Verwaltung (FA):
    • Claudia Conradi
    • Stellvertreterin: Prof. Constanze Geiert
  • Fachbereich Digitale Verwaltung (FD):
    • Prof. Dr. Gunnar Auth
    • Stellvertreterin: N.N.
  • Fachbereich Rechtspflege (FR):
    • Marcus Schracke
    • Stellvertreter/in: N.N.
  • Fachbereich Sozialverwaltung und Sozialversicherung (FS):
    • David Fischer
    • Stellvertreter/in: N.N.

    Vertreter der Lehrbeauftragten:

    • Ronny Zimmermann
    • Yvonne Ledfuß
    • Stellvertreter/in: N.N.
    • Stellvertreter/in: N.N.

    Vertreter der Studierenden aus jedem Fachbereich:

    • Fachbereich Allgemeine Verwaltung:
      • Pauline Henker
      • Stellvertreter: Florian Timmermeister
    • Fachbereich Digitale Verwaltung:
      • Julia Haberland
      • Stellvertreter: Franz Bruschke
    • Fachbereich Sozialverwaltung und Sozialversicherung:
      • Sandra Welde
      • Stellvertreter: Gerrit Herbert Neubauer

      Mitglied des Fortbildungszentrums:

      • Claudia Herold
      • Stellvertreter/in: N.N.

      Mitglieder kraft Amtes sind:

      • Rektor: Prof. Dr. Frank Nolden
      • Stellvertretung:  Prof. Dr. Samia Härtling
      • Prorektorin für Lehre und Forschung: Prof. Dr. Samia Härtling
      • Stellvertretung: Prof. Dr. Frank Nolden
      • Kanzler/Leiter Fortbildungszentrum: Frank Degenkolbe
      • Stellvertretung: Rainer Weber (Referatsleiter Allgemeine Verwaltung)

      Fachbereichsleiter

      • Fachbereich Allgemeine Verwaltung:
        • Prof. Dr. Ralf Lunau
        • Stellvertreterin: Claudia Conradi
      • Fachbereich Digitale Verwaltung:
        • Prof. Dr. Detlef Rätz
        • Stellvertreterin: Prof. Dr. Isabell Jänchen
      • Fachbereich Rechtspflege:
        • Dr. Peggy Gänßler
        • Stellvertreter: Prof. Dr. Heiko Gojowczyk
      • Fachbereich Sozialverwaltung und Sozialversicherung:
        • Andreas Janning-Pott
        • Stellvertreterin: Claudia Peschke
      • Fachbereich Fachbereich Steuer- und Staatsfinanzverwaltung:
        • Prof. Fritz Lang
        • Stellvertreter: Dr. Pierre Frotscher

      An jedem Fachbereich wird ein Fachbereichsrat gebildet. Diesem gehören jeweils an

      1. Vorsitz führend die Fachbereichsleiterin oder der Fachbereichsleiter,
      2. die dem Fachbereich zugeordneten Fachhochschullehrenden,
      3. zwei im Fachbereich tätige Lehrbeauftragte, die von den für den Fachbereich tätigen Lehrbeauftragten des Fachbereiches jeweils für zwei Jahre in geheimer Wahl gewählt werden,
      4. zwei Studierende, die von den Studierenden des Fachbereichs jeweils für zwei Jahre in geheimer Wahl gewählt werden.

      Der Fachbereichsrat ist zuständig für

      1. Grundsatzfragen des Lehr‑ und Studienbetriebes im Rahmen der Ausbildungs‑ und Prüfungsordnungen und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften, soweit sie den Fachbereich betreffen,
      2. Vorschläge für die Bestellung der Fachbereichsleitung und der Fachhochschullehrenden für den Fachbereich,
      3. Stellungnahmen zur Aufstellung von Studienplänen nach Maßgabe der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung,
      4. Stellungnahmen zur Aufstellung des Planes der Lehrveranstaltungen durch die Fachbereichsleitung

      Der Fachbereichsrat berät und unterstützt die Fachbereichsleitung und fördert die Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich und den für die praktische Ausbildung zuständigen Stellen.

      Fachbereichsrat Allgemeine Verwaltung

      Fachhochschullehrende

      1. Prof. Dr. Ralf Lunau (Vorsitzender)
      2. Daniel Andrae
      3. Dr. Markus Beyersdorff
      4. Claudia Conradi
      5. Maria-Luisa Dominguez-Becker
      6. Elisabeth Finck
      7. Markus Fritz
      8. Tobias Fronhoffs
      9. Prof. Constanze Geiert
      10. Tobias Grage
      11. Prof. Dr. Samia Härtling
      12. Benno Kaplonek
      13. Edgar König
      14. Gudrun Köppel-Österle
      15. Christiane Kuhn
      16. Prof. Dr. Frank Lohse
      17. Prof. Dr. Claudia Lubk
      18. Hartwig Meyerle
      19. Hagen Noack
      20. Dieter Paul
      21. Martina Rätz
      22. Christoph Schaar-Riemann
      23. Ingo Schimek
      24. Prof. Dr. Thomas Schimmel
      25. Prof. Dr. Manfred Schleer
      26. Robin Vogel
      27. Prof. Dr. Kai Wünsche
      28. Dr. Karsten Zippack
      29. André Zötzsche

      Lehrbeauftragte

      1. Alexander Thomas
      2. Ronny Zimmermann

      Studierende

      1. Pauline Henker
      2. Louis López López

      Fachbereichsrat Digitale Verwaltung

      Fachhochschullehrende

      1. Prof. Dr. Detlef Rätz (Vorsitzender)
      2. Mario Arnold
      3. Prof. Dr. Gunnar Auth
      4. Hans-Thilo Becker
      5. Klaus Herrmann
      6. Prof. Dr. Isabell Jänchen
      7. Prof. Dr. Oliver Jokisch

      Lehrbeauftragte

      1. Hartwig Meyerle
      2. Ullrich Prax

      Studierende

      1. Georg Opitz
      2. Julia Haberland

      Fachbereichsrat Rechtspflege

      Fachhochschullehrende

      1. Dr. Peggy Gänßler (Vorsitzende)
      2. Ines Blochwitz-Porebski
      3. Karen Gemeinhardt
      4. Prof. Dr. Heiko Gojowczyk
      5. Sandra Goldmann
      6. Claudia Grän
      7. Dr. Susen Grompe
      8. Stephanie Müller
      9. Marcus Schracke
      10. Prof. Brigitte Steder
      11. Dr. Christian Trautmann

      Lehrbeauftragte

      1. Melanie Susser
      2. Karl Fritsch

      Studierende

      1. N.N.
      2. N.N.

      Fachbereichsrat Steuer- und Staatsfinanzverwaltung

      Fachhochschullehrende

      1. Prof. Fritz Lang (Vorsitzender)
      2. Dr. Pierre Frotscher
      3. Christian Garbrecht
      4. Hagen Görsch
      5. Burkard Götz
      6. Heike Grassl
      7. Michael Heine
      8. Ingo Hoffmann
      9. Jürgen Klemm
      10. Jürgen Kolb
      11. Dirk Rocktäschel
      12. Daniel Rossa
      13. Karsten Ruhland
      14. Heiko Schröder
      15. Gerhard Sievert
      16. Stefan Vetterlein

      Lehrbeauftragte

      1. N.N.
      2. N.N.

      Studierende

      1. N.N.
      2. N.N.

      Fachbereichsrat Sozialverwaltung und Sozialversicherung

      Fachhochschullehrende

      1. Andreas Janning-Pott (Vorsitzender)
      2. David Fischer
      3. Anke Galle
      4. Fritz Jung
      5. Peter Küfner
      6. Susanne Morgenstern
      7. Claudia Peschke
      8. Matthias Thum
      9. Michael Weise

      Lehrbeauftragte

      1. Michael Effner
      2. Susann Roschke

      Studierende

      1. Gerrit Herbert Neubauer
      2. Sandra Welde

      Mitglieder sind die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Senat und in den Fachbereichsräten, um den Studierenden in diesen Organen ein Mitspracherecht einzuräumen. Alle gewählten Vertreterinnen und Vertreter bilden den Studierendenrat (StuRa) der Hochschule, der sich fachbereichsübergreifend für die Belange der Studentenschaft einsetzt.

      Der StuRa fördert die hochschulpolitischen, fachlichen, sozialen, kulturellen und sportlichen Belange der Studierenden und pflegt die überregionalen und internationalen Beziehungen auf studentischer Ebene. Dabei geht er auch auf die besonderen Bedürfnisse der Studierenden mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen ein.

      Der StuRa, welcher der Rechtsaufsicht des Rektors untersteht, wählt aus seiner Mitte eine Studentensprecherin oder einen Studentensprecher.

      Studierendenvertretung im Senat

      Fachbereich Vertretung Stellvertretung
      Allgemeine Verwaltung Pauline Henker Florian Timmermeister
      Digitale Verwaltung Julia Haberland Franz Bruschke
      Sozialverwaltung und Sozialversicherung Sandra Welde Gerrit Herbert Neubauer

      Studierendenvertretung in den Fachbereichsräten

      Fachbereich Vertretung Stellvertretung  
      Allgemeine Verwaltung 1. Pauline Henker (Senat)
      2. Louis López López
      1. Bastian Creutzburg
      2. Pascal Freund
       
      Digitale Verwaltung 1. Georg Opitz
      2. Julia Haberland (Senat)
      1. Thomas Galert
      2. Cordula Bölitz
       
      Sozialverwaltung/
      Sozialversicherung
      1. Gerrit Herbert Neubauer
      2. Sandra Welde (Senat)
      1. Tobias Seiffert
      2. N.N.
       
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