Erster Ostdeutscher Betreuungsgerichtstag

Am Montag, dem 3. November 2025, fand an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum der 1. Ostdeutsche Betreuungsgerichtstag statt. Etwa 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer – überwiegend, wenn auch nicht ausschließlich aus den ostdeutschen Bundesländern – kamen zusammen, um sich über aktuelle Entwicklungen im Betreuungsrecht zu informieren und praktische Fragestellungen zu erörtern. An der HSF Meißen etablierte sich damit ein neues Forum für den Austausch zwischen Betreuungsgerichten, rechtlichen Betreuern, Betreuungsbehörden und Wissenschaft. Die Tagung stand unter dem Motto „Fein wie Meißner Porzellan? Betreuungsrecht im Spannungsfeld zwischen filigraner Theorie und robuster Praxis“. Der Titel sollte die sensiblen, mitunter bruchgefährdeten Strukturen im Betreuungswesen veranschaulichen – insbesondere die notwendige Balance zwischen rechtlicher Fürsorge, Selbstbestimmung der Betroffenen und praktischer Umsetzbarkeit.

Nach der Begrüßung durch Dr. Christian Trautmann eröffnete Prof. Dr. Samia Härtling, Prorektorin für Lehre und Forschung an der HSF Meißen, die Veranstaltung offiziell. Sie hob die Funktion der Hochschule als Schnittstelle zwischen wissenschaftlicher Reflexion und beruflicher Praxis hervor und zeigte sich sehr erfreut darüber, dass der erste BGT Ost mit so großer Resonanz an der Hochschule stattfinden konnte. Daran anknüpfend betonte Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp (Universität Göttingen, Mitglied des BGT-Vorstands) in seinem Grußwort die gemeinsame Verantwortung aller im Betreuungswesen Tätigen, das Spannungsverhältnis von Schutz und Selbstbestimmung im Interesse der betreuten Menschen verantwortungsbewusst zu gestalten. Sodann richtete Frau Prof. Constanze Geiert, die Sächsische Staatsministerin der Justiz, ein digital übermitteltes Grußwort an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sie würdigte den BGT Ost als wichtigen Baustein zur besseren Vernetzung der ostdeutschen Betreuungslandschaft und kündigte an, notwendige Reformprozesse im Betreuungsrecht auch auf der Ebene des Freistaats konstruktiv zu begleiten.

Im Anschluss begann der fachliche Teil des Programms: Zunächst berichtete Annette Schnellenbach, Referatsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, über geplante Änderungen im Betreuungsrecht, insbesondere zum Krankenhausvorbehalt bei Zwangsbehandlungen sowie zur Vergütung rechtlicher Betreuerinnen und Betreuer. Daran anschließend widmete sich Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp dem Thema „Zwangsbehandlungen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts“. Er skizzierte die wesentlichen Entwicklungslinien der Rechtsprechung, arbeitete die maßgeblichen rechtlichen und ethischen Kriterien für Zwangsmaßnahmen heraus und erläuterte, welche Aufgaben das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gestellt hat und welche Lösungsansätze derzeit diskutiert werden. Die sich anschließende Podiumsdiskussion zur Zwangsbehandlung, moderiert von Dr. Peter Kieß und Stephan Sigusch, eröffnete Raum für unterschiedliche fachliche Perspektiven. Auf dem Podium diskutierten Dr. Franziska Darmstadt (Sozialpsychiatrischer Dienst Dresden), Prof. Dr. Dr. Erik Hahn (Hochschule Zittau/Görlitz), Dr. Christoph Lenk (Psychiater, Hamburg), Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp und Annette Schnellenbach. Es wurde deutlich, dass Zwangsbehandlungen ein besonders sensibler Bereich im Spannungsfeld zwischen ärztlicher Verantwortung, gerichtlicher Kontrolle und dem Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen sind. Während aus medizinischer Sicht die Fürsorgepflicht und der Schutz der Allgemeinheit hervorgehoben wurden, mahnten die juristischen Stimmen zu besonderer Zurückhaltung und zu klar definierten rechtlichen Grenzen.

Nach der Mittagspause verteilten sich die Teilnehmer auf sechs parallel angebotene Workshops, die von Akteuren aus der rechtlichen Betreuung, den Betreuungsbehörden, der Justiz sowie der Wissenschaft gestaltet wurden. Im Einzelnen standen folgende Themen im Mittelpunkt:

  1. „Zwischen Kooperation und Zwangsgeld – Zusammenarbeit zwischen Gericht und rechtlicher Betreuung“. Behandelt wurden typische Konfliktlagen im Zusammenwirken von Betreuungsgerichten und Betreuenden, insbesondere bei Berichtspflichten sowie bei der Durchsetzung gerichtlicher Anordnungen.

  2. „Erweiterte Unterstützung: Kann das eine erfolgreiche Alternative zur rechtlichen Betreuung sein?“. Im Zentrum stand hier das Konzept der unterstützten Entscheidungsfindung. Diskutiert wurde, inwieweit Betreuungsvereine und soziale Dienste präventiv wirken und damit die Einrichtung rechtlicher Betreuungen vermeiden oder zumindest hinauszögern können.

  3. „Behördenbetreuung: Chance oder Notnagel?“. Der Workshop beleuchtete, in welchen Konstellationen Behördenbetreuungen sinnvoll erscheinen und welche strukturellen Belastungen und praktischen Schwierigkeiten sich für die Verwaltung daraus ergeben.

  4. „Berichtspflichten des Betreuers“. Thematisiert wurden die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Transparenz des Betreuerhandelns und die sich daraus ergebenden Herausforderungen, etwa hinsichtlich des Umfangs, der Detaillierung und der gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten.

  5. „Wunschbefolgung und Grenzen in der rechtlichen Betreuung“. Anhand konkreter Praxisbeispiele wurde diskutiert, wie mit Situationen umzugehen ist, in denen die geäußerten Wünsche der betreuten Personen mit rechtlichen Vorgaben oder faktischen Rahmenbedingungen kollidieren.

  6. „Länder in der Pflicht: Die Finanzierung der Querschnittstätigkeit in Betreuungsvereinen – Was steckt hinter § 17 BtOG?“. Im Fokus standen die vielerorts unzureichenden finanziellen Ressourcen der Betreuungsvereine. Deutlich wurde der Appell an die Länder, ihrer Verantwortung für eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung der Querschnittsarbeit stärker nachzukommen.

Den Abschluss der Tagung bildete eine von Dr. Christian Trautmann moderierte große Podiumsrunde unter dem Titel „Filigran trifft Funktional – Perspektiven für das Betreuungsrecht 2026“. Patric Blum, Fred Fiedler, Stefan Hupfer, Isabelle Keller, Corina Kienemund und Dr. Peter Kieß diskutierten über zukünftige Herausforderungen im Betreuungswesen. Im Zentrum standen Fragen der Digitalisierung, der Gewinnung und Bindung von Nachwuchskräften für Betreuungsvereine sowie die langfristige Sicherung der Qualität rechtlicher Betreuung. Einigkeit bestand darin, dass die Betreuungsarbeit politisch wie gesellschaftlich deutlich stärker anerkannt und wertgeschätzt werden muss – und zwar über den Kreis der juristischen Fachöffentlichkeit hinaus.

Zusammenfassend lässt sich feststellen: Der 1. Ostdeutsche Betreuungsgerichtstag war ein voller Erfolg und etablierte sich als sehr gut besuchte Plattform für interdisziplinären Austausch und Vernetzung. Die Kombination aus wissenschaftlichen Vorträgen, praxisorientierten Workshops und offenen Diskussionsformaten führte zu einer nachhaltigen fachlichen wie persönlichen Bereicherung. Die Tagung machte eindrücklich deutlich, dass das Betreuungsrecht – ähnlich fein und empfindlich wie Meißner Porzellan – kontinuierliche Aufmerksamkeit, Pflege und Dialog erfordert. Zugleich wurde sichtbar, wie anspruchsvoll, aber zugleich gestaltbar das Betreuungswesen in Deutschland ist. Die aus Meißen mitgenommenen Anregungen dürften über Ostdeutschland hinaus Wirkung entfalten und die weitere Diskussion über die zukünftige Ausrichtung der rechtlichen Betreuung maßgeblich mitprägen.