Kooperation zwischen HSF Meißen und VWA Dresden geschlossen

Prof. Dr. Frank Nolden, Rektor

 

Am 21. Juni 2025 wurde der Kooperationsvertrag zwischen der VWA Dresden und der HSF Meißen in Anwesenheit von Staatsminister Armin Schuster und Abteilungsleiter der Abteilung 1 des Innenministeriums Sachsen, Thomas Rechentin, unterzeichnet.

Ausgangspunkt für die Kooperationsvereinbarung ist unter anderem die im aktuellen Koalitionsvertrag enthaltene Aussage, dass eine stärkere Zusammenarbeit/Kooperation der HSF Meißen mit anderen staatlichen und kommunalen Fortbildungsträgern erfolgen soll. Vor diesem Hintergrund war die VWA Dresden auf die HSF Meißen zugekommen und wurde die Kooperationsvereinbarung entwickelt. 

Ein weiterer Aspekt ist aber auch, dass die kommunalen Fortbildungsträger gegenwärtig aufgrund der finanziellen Lage der Kommunen mit geringen Anmeldezahlen und damit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Im Rahmen einer Besprechung mit den kommunalen Bildungsträgern am 10.06.2025 in Leipzig, an der auch Herr Amtschef Ulf Bandiko teilgenommen hat, wurde deutlich, dass deshalb gegenwärtig ein großer Teil des Fortbildungsangebotes der kommunalen Bildungsträger nicht stattfinden kann.

Die Kooperationsvereinbarung zwischen VWA und HSF ist eine Pilotvereinbarung und zunächst bis Ende 2026 befristet. Sie sieht eine Zusammenarbeit beider Fortbildungseinrichtungen in 4 Bereichen vor:

1. Inhaltlich gleiche Angebote beider Institutionen, die regelmäßig nur gering ausgelastet und daher in ihrer Durchführung gefährdet sind

Es gibt Fortbildungsangebote, für die es sowohl bei uns als auch bei der VWA regelmäßig nur wenige Anmeldungen gibt und die deshalb aus Wirtschaftlichkeitsgründen regelmäßig abgesagt werden müssen. Die Folge ist, dass das entsprechende Fortbildungsangebot dann sowohl für die staatlichen als auch die kommunalen Bediensteten nicht mehr besteht. Durch die Kooperation soll eine gemeinsame Durchführung und damit die Erfüllung der Fortbildungsbedarfe sichergestellt werden.

Hier wird es eine fortlaufende Abstimmung zwischen VWA und HSF geben. Beide Seiten haben bereits etwa 20 verschiedene Seminare identifiziert, wo dies umgesetzt werden könnte. 

2. Primär an kommunale Bedienstete gerichtete Angebote der VWA können auch für Landesbedienstete genutzt werden

Es gibt fachliche Themengebiete, bei denen auf Landesebene häufig nur noch in Fachaufsichtsreferaten Fortbildungsbedarf besteht, weil die Ausführung der kommunalen Ebene obliegt. In der Folge werden durch die HSF für diese Themengebiete mangels hinreichender Nachfrage keine Fortbildungen mehr angeboten. Bei der VWA als kommunalen Fortbildungsträger bestehen hingegen entsprechende Angebote. 

Als HSF werden wir daher Angebote der VWA in unser Fortbildungsangebot aufnehmen und unsere Landesbediensteten dann zur VWA entsenden. Ein ganz konkret bereits vereinbartes Beispiel sind Seminare zum Bauordnungs- bzw. Bauplanungsrecht. 

3. Angebote der HSF, die von kommunalen Bediensteten genutzt werden können und bei denen die Vernetzung der kommunalen und staatlichen Ebene im Interesse der einheitlichen Rechtsanwendung gefördert werden soll 

Bislang führt die HSF bereits entsprechende Seminare zur einheitlichen Rechtsanwendung durch. Dabei nehmen Bedienstete der staatlichen Ebene und der kommunalen Ebene teil. Zwei Beispiele sind verschiedene Seminare im Bereich Ausländerrecht oder im September dieses Jahres zum Versammlungsrecht. Teilnehmende sind jeweils Bedienstete des SMI, der LDS, Landkreise und kreisfreien Städte. Der Vorteil dieser Seminare ist, dass kommunale und staatliche Ebene gemeinsam fortgebildet werden, sich austauschen können und eine gute Vernetzung entsteht. Die entsprechenden Angebote werden sehr gut angenommen. Dieses sinnvolle Modell könnte künftig in Kooperation mit der VWA ausgeweitet werden. 

4. Organisation gemeinsamer Fachtagungen

Bei verschiedenen Fachthemen sind zudem gemeinsame Tagungen/Konferenzen sinnvoll und sollen daher in die Kooperation einbezogen werden. Im Hinblick auf die Aussagen im Koalitionsvertrag, dass die HSF Meißen zukünftig auch bei der Fortbildung der kommunalen Bediensteten im Bereich Digitalisierung/Organisationsmanagement unterstützen soll, können gerade in diesem Bereich gemeinsame Fachtagungen ein sinnvolles Element sein. Diese haben im Vergleich zum Einzelseminar den Vorteil, dass man eine große Anzahl von Bediensteten erreichen kann.