Benutzerrichtlinie für Informationstechnik

Benutzerrichtlinie für Informationstechnik und Informationsdienste des Zentrums für Informationstechnologie (ZIT) an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (HSF Meißen)

  1. Diese Richtlinie gilt für die Nutzung der Informationstechnologie (IT) im Bereich der Infrastruktur der HSF Meißen durch Nutzer, insbesondere Mitarbeiter, Studierende, Fortbildungsteilnehmende, Lehrbeauftragten und Gäste. Sie erstreckt sich auf die Datenverarbeitungsanlagen (Computer), peripheren Geräte (Drucker, Scanner usw.), bereitgestellten Dienste (Onlinedienste) und sonstigen Einrichtungen zur technikgestützten Informationsverarbeitung sowie die damit ausgeführten Verfahren und Dienste (Programme), die der Betreuung und Zuständigkeit des ZIT obliegen bzw. zuzurechnen sind. Sie gilt insbesondere auch für die elektronischen Dienste die über das Internet (z. B. WWW, E-Mail und Juris) bereitgestellt und an IT-Geräten der HSF Meißen verwendet werden.
  2. Diese Benutzerrichtlinie fasst für den erleichterten Einstieg die wichtigsten Regelungen bei der Nutzung der IT an der HSF überblicksartig zusammen. Die grundlegenden Regelungswerke und deren ergänzende spezifische Regelungen zu ausgewählten Teilen des Geltungsbereiches werden im Intranet der HSF veröffentlicht und sind gleichsam bei der Nutzung zu beachten.
  1. Zur Nutzung des IT-Systems können zugelassen werden:
    1. Studenten und Bedienstete der HSF Meißen zur Erfüllung ihrer Dienst- und Studienaufgaben,Studenten und Bedienstete der HSF Meißen zur Erfüllung ihrer Dienst- und Studienaufgaben,
    2. Bedienstete anderer Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen, insbesondere im Kontext von Fort- und Weiterbildungen, Tagungen und Konferenzen,
    3. Gäste, insbesondere im Rahmen von Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen, Präsentationen und Konferenzen,
    4. sonstige natürliche Personen, sofern ein dienstliches Interesse im Rahmen des gesetzlichen Aufgabenbestands der HSF besteht und soweit nach vorrangiger Inanspruchnahme des IT-Systems durch die unter Nr. 1. bis 3. genannten Benutzer noch freie Kapazitäten vorhanden sind.
  2. Die Zulassung erfolgt zu Zwecken der Forschung, der Lehre und des Studiums, für die Nutzung der Bibliothek, die Lösung von Verwaltungsaufgaben, zur Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie zur Erfüllung sonstiger gesetzlicher Aufgaben der HSF Meißen. Eine kommerzielle Nutzung der IT-Infrastruktur einschließlich der Verfahren und Dienste ist nicht zulässig.
  3. Die Zulassung zur Nutzung der Einrichtungen, Verfahren und Dienste des IT-Systems erfolgt durch die Erteilung einer individuellen Nutzungsberechtigung für die vom Nutzer beim ZIT beantragten Verfahren und Dienste. Mit dem Erhalt der Nutzerkennung kann das Computernetz in den Lehrsälen und der Bibliothek bis zum Ende des zugelassenen Nutzungszeitraumes genutzt werden.
  4. Bei der Zulassung werden folgende Angaben erfasst:
    1. Angaben zur Person,
    2. Erklärung der Anerkennung dieser Benutzerrichtlinie, sowie der ergänzenden Bestimmungen,
    3. rechtsverbindliche Unterschrift des Nutzers,
    4. Erklärung des Einverständnisses zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Nutzers gemäß dieser Benutzerrichtlinie.
  1. Die Nutzungsberechtigung erstreckt sich ausschließlich auf die zu Zwecken von Studium, Lehre und Fortbildung im Ausbildungsnetz der HSF bereit gestellten Komponenten und Dienste. Eine Nutzung der zu Verwaltungszwecken der HSF betriebenen Technik (Ressourcen im Verwaltungsnetz) ist damit weder möglich und auch nicht gestattet. Für den Zugang zum Verwaltungsnetz erfolgt eine gesonderte Vergabe von Zugangsberechtigungen ausschließlich an Mitarbeitende der HSF.
  2. Die Nutzungsberechtigung kann zeitlich befristet werden.
  3. Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen und störungsfreien Betriebes kann die Nutzungsberechtigung mit nutzungsbezogenen Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
  4. Die Nutzungsberechtigung kann ganz oder teilweise versagt, widerrufen oder beschränkt werden, wenn insbesondere
    1. die Angaben im Antrag nicht oder nicht mehr zutreffen,
    2. die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Benutzung des IT-Systems nicht oder nicht mehr gegeben sind,
    3. die nutzungsberechtigte Person nach § 10 von der Benutzung ausgeschlossen worden ist,
    4. das geplante Vorhaben des Nutzers nicht mit den vorgesehenen Aufgaben des IT-Systems und den in § 2 Abs. 2 genannten Zwecken vereinbar ist,
    5. die vorhandenen IT-Ressourcen für die beantragte Nutzung ungeeignet, unzureichend oder für besondere Zwecke reserviert sind,
    6. die zu benutzenden IT-Komponenten an ein Netz angeschlossen sind, das besonderen Datenschutzerfordernissen genügen muss und kein sachlicher Grund für die geplante Nutzung ersichtlich ist,
    7. zu erwarten ist, dass durch die beantragte Nutzung andere berechtigte Vorhaben in unangemessener Weise beeinträchtigt werden.
  5. Die Erteilung einer eingeschränkten Nutzungsberechtigung ist geboten, wenn für die Nutzung bestimmter Dienste keine Notwendigkeit nachgewiesen werden kann, der Protokollierung der Nutzungsdaten für bestimmte Dienste und Verfahren gemäß § 4 dieser Benutzerrichtlinie durch den Nutzer nicht zugestimmt wird oder wenn die Bereitstellung von Verfahren und Diensten für bestimmte Nutzungsberechtigte nicht zulässig ist.
  1. Mit der Zulassung zur Nutzung erhält der Nutzer ein persönliches Nutzerkonto. Das Nutzerkonto stellt die digitale Identität des Nutzers dar. Das Nutzerkonto ist durch den Nutzungsberechtigten vor einer Nutzung durch Dritte zu schützen und ausschließlich durch den Nutzer selbst zu verwenden. Insbesondere dürfen die Zugangsdaten niemals an Dritte weitergegeben werden.
  2. Das Nutzerkonto besteht mindestens aus einem Nutzernamen und einem Passwort. Darüber hinaus kann für bestimmte Nutzungsformen ein zweiter Identifikationsfaktor verpflichtend gefordert werden. Für den Anmeldenamen können zwei Schreibweisen verwendet werden:
     

    • Langform: <Vorname>.<Nachname><Zahl>@hsf-meissen.de
    • Kurzform: AUSBILDUNG\<Benutzeranmeldename>

    Dabei dient <Zahl> als Differenzierungsmerkmal bei Namensgleichheit unterschiedlicher Benutzer und wird beginnend mit der Zahl zwei aufsteigend nummeriert. <Benutzeranmeldename> entspricht in der Regel den ersten sechs Zeichen des Nachnamens, gefolgt von den ersten zwei Zeichen des Vornamens.

  3. Mit seinem Nutzerkonto kann sich der Nutzer bei Diensten Dritter als berechtigter Nutzer der HSF Meißen identifizieren. Dies findet insbesondere für die Inanspruchnahme von Leistungen vertraglich gebundener Dritter wie Verlagen, Bibliotheken usw. Verwendung. Die konkreten Bestimmungen dazu sind in separaten Regelungen enthalten und im Intranet der HSF einsehbar.
  1. Mit dem Benutzerkonto kann der berechtigte Nutzer Zugang zu lokal betriebenen Diensten als auch Onlinediensten erhalten. Diese Dienste sind zum Teil auch außerhalb der HSF-eigenen IT-Infrastruktur nutzbar. Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass ausschließlich er selbst diese Dienste mit seinem Nutzerkonto verwendet und Dritten kein Zugang ermöglicht.
  2. Der Zugang zu den Onlinediensten ist mit der grundlegenden Nutzungsberechtigung gekoppelt. Wird diese Berechtigung entzogen, ist auch kein Zugang zu den Onlinediensten möglich.
  3. Für die Verwaltung der Daten, die der Nutzer bei Onlinediensten speichert, ist der Nutzer selbst verantwortlich. Er hat insbesondere eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass von ihm in den Onlinediensten vorgehaltene Daten rechtzeitig vor einem Entzug der Nutzungsrechte eine Sicherungskopie auf einem Speichermedium erfolgt, auf das der Nutzer weiterhin Zugriff hat.
  4. Für die Zulässigkeit der Speicherung personenbezogener und/oder geheim zu haltender Daten in Speichersystemen der HSF und/oder bei über das HSF-Nutzerkonto bereitgestellten Onlinediensten ist der Nutzer vollständig selbst verantwortlich und im Zweifelsfall nachweispflichtig.
  1. IT-Systeme die künstliche Intelligenz verwenden, sind für Lehre, Fortbildung, Verwaltung und Forschung auch an der HSF Meißen relevant und dürfen unter den nachfolgend genannten Einschränkungen und im Einklang mit der Organisationsverfügung zum Einsatz Künstlicher Intelligenz an der HSF Meißen (vgl. Intranet) grundsätzlich genehmigungsfrei verwendet werden. Für die Verwendung von KI-Systemen bei Prüfungen gelten die Regelungen für zugelassene Hilfsmittel bei Prüfungsleistungen in den jeweiligen Fachbereichen.
  2. Auf die Beachtung der grundlegenden Bestimmungen zur Wahrung von Datenschutz und Amtsgeheimnis wird im Kontext der Nutzung von KI-Anwendungen besonders hingewiesen, da die Eingabe von Daten in - insbesondere über das Internet (Cloud) bereitgestellte - IT-Systeme generell eine Datenübermittlung an Dritte (Dienstbereitsteller) darstellen kann.
  3. Die Nutzer müssen ihre Befähigung zur Nutzung von KI-Systemen in geeigneter Weise nachweisen, um ein angemessenes Verständnis für die Funktionsweise, Potenziale, Grenzen und Risiken von Künstlicher Intelligenz zu erlangen. Dies gilt vor Nutzung von KI-Systemen, unabhängig davon, ob das KI-System dienstlich von der HSF Meißen beschafft wurde oder privat auf eigene Rechnung genutzt wird. Genauere Regelungen zum Nachweis trifft die Organisationsverfügung zum Einsatz Künstlicher Intelligenz an der HSF Meißen (vgl. Intranet).
  1. Eine kurzzeitige und gelegentliche private Nutzung von Internetdiensten mit Ausnahme der in Absatz 5 genannten Fälle ist gemäß der Dienstvereinbarung über die Ausgestaltung der dienstlichen und privaten Internetnutzung im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) vom 24. September 2012 gestattet, wenn die dienstliche Aufgabenerfüllung und die Verfügbarkeit des IT-Systems für dienstliche Zwecke dadurch nicht beeinträchtigt werden. Zuvor müssen die Nutzer mittels des Formulars in der Anlage in eine Protokollierung und Kontrolle der privaten Internetnutzung einwilligen.
  2. Eine über die Nutzung von Internetdiensten hinausgehende private Nutzung der IT-Infrastruktur und weiterer Datendienste an der HSF Meißen ist ausgeschlossen.Eine über die Nutzung von Internetdiensten hinausgehende private Nutzung der IT-Infrastruktur und weiterer Datendienste an der HSF Meißen ist ausgeschlossen.
  3. Unzulässig ist jede absichtliche oder wissentliche Internet-Nutzung, die geeignet ist, der Behörde oder deren Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden, oder die gegen geltende Gesetze und Verordnungen, insbesondere gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstößt (z. B. beleidigende, verleumderische, verfassungsfeindliche, rassistische, sexistische oder pornografische Äußerungen oder Abbildungen) oder eine Beeinträchtigung der Sicherheit des IT-Verbundes darstellt.Unzulässig ist jede absichtliche oder wissentliche Internet-Nutzung, die geeignet ist, der Behörde oder deren Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden, oder die gegen geltende Gesetze und Verordnungen, insbesondere gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstößt (z. B. beleidigende, verleumderische, verfassungsfeindliche, rassistische, sexistische oder pornografische Äußerungen oder Abbildungen) oder eine Beeinträchtigung der Sicherheit des IT-Verbundes darstellt.
  4. Ausnahmslos unzulässig bei der privaten Nutzung sind insbesondere:
     
    • Einträge in Foren, Blogs und sozialen Netzwerken (ausgenommen dienstlich bereitgestellte Angebote wie HSF-ILIAS und SID-Lernwelten),
    • Online-Spiele,
    • wirtschaftliche Betätigung (z. B. eigene Auktionen bei Ebay, Verfolgung von Nebentätigkeiten etc.),
    • Online-Banking, Börsengeschäfte, Einkäufe,
    • Chats, Softphone-Dienste bzw. Internettelefonie,
    • Web-Mail-Diensten und Web-File-Services (vielfach als „Cloudspeicher“ bezeichnet).
  1. Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs der gesamten HSF-IT werden bei der Benutzung automatisiert Nutzerdaten erfasst. Diese werden für die anlassbezogene Abrechnung und Überprüfung der in Anspruch genommenen Leistungen bei der Nutzung elektronischer Dienste, zur Fehlersuche und -behebung sowie anonymisiert zur technischen Optimierung der Dienstnutzung verwendet. Die protokollierten Daten sind:
     
    • der Nutzername,
    • Nutzungsdatum und Nutzungszeit,
    • die aufgerufene URL,
    • das verursachte Datenvolumen und
    • der Arbeitsplatz (IP-Adresse), von dem aus die Nutzung erfolgte.
  2. Protokollierte Daten betreffend den Datenverkehr zum Internet werden nach einer Frist von 7 Tagen gelöscht.
  1. Der Nutzer hat das Recht, die Dienste, installierte Software und Einrichtungen des IT-Systems im Rahmen seiner Nutzungsberechtigung nach dieser Benutzerrichtlinie und den diese ergänzenden Regelungen zu nutzen. Eine darüber hinaus gehende Nutzung bedarf einer gesonderten Zulassung.
  2. Der Nutzer hat das Recht, entsprechend Art. 15 DSGVO Einsichtnahme in die über ihn gespeicherten Daten zu beantragen.
  3. Der Nutzer ist verpflichtet,
     
    1. die Vorgaben der Benutzerrichtlinie einzuhalten,
    2. Sich vor der Nutzung über bestehende Regelungen und ergänzende Rahmenbedingungen für die Nutzung der IT-Infrastruktur der HSF und darüber bereitgestellter Dienste im Intranet der HSF zu informieren und diese zu beachten.Sich vor der Nutzung über bestehende Regelungen und ergänzende Rahmenbedingungen für die Nutzung der IT-Infrastruktur der HSF und darüber bereitgestellter Dienste im Intranet der HSF zu informieren und diese zu beachten.
    3. alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb des IT-Systems der HSF Meißen stört,
    4. alle in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich geltenden Regelungen, Anweisungen und Vorschriften zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit vollständig, korrekt und eigenverantwortlich anzuwenden,
    5. alle in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich verfügbaren Einrichtungen und Maßnahmen für Zutritts- und Zugangskontrolle zu IT-Systemen sowie Zugriffssicherung auf Datenbestände wirksam anzuwenden, insbesondere Dritten keinen Zugang zu gewähren
    6. alle Datenverarbeitungsanlagen, Informations- und Kommunikationssysteme und sonstigen Einrichtungen des IT-Systems sorgfältig und schonend zu behandeln
    7. ausschließlich mit der eigenen Nutzerkennung zu arbeiten, die ihm im Rahmen der Nutzungsberechtigung zugewiesen wurde,
    8. dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Personen Kenntnis der eignen Zugangsdaten erlangen, sowie Vorkehrungen zu treffen, damit unberechtigten Personen der Zugang zu den IT-Ressourcen der HSF Meißen verwehrt wird,
    9. bei der Benutzung von Software, Hardware, Dokumentationen und Daten die gesetzlichen Vorgaben – insbesondere zum Urheberrechtsschutz – einzuhalten und die Lizenzbestimmungen, unter denen Software, Dokumentationen und Daten zur Verfügung gestellt werden, zu beachten,
    10. in den genutzten Räumen den Weisungen des Personals Folge zu leisten und die jeweils in Frage kommende Raumordnung bzw. Benutzerordnung zu beachten,
    11. Störungen, Beschädigungen und Fehler am IT-System und an Datenträgern des IT-Systems unverzüglich den Mitarbeitern des ZIT zu melden,
    12. dem Leiter des ZIT oder dem beauftragten Administrator auf Verlangen in begründeten Einzelfällen - insbesondere bei Missbrauchsverdacht und zur Störungsbeseitigung - zu Kontrollzwecken Auskünfte über Programme und benutzte Methoden zu erteilen. Hiervon unberührt bleiben Nutzerdaten, die durch das Telekommunikationsgeheimnis oder das Datengeheimnis geschützt sind.
    13. sicherheitsrelevante Ereignisse, insbesondere unzulässige Zugriffsberechtigungen, unerklärliches Systemverhalten, Verlust oder Veränderung von Daten und Verdacht des Missbrauchs der eigenen Benutzerkennung oder des IT-Systems insgesamt, unverzüglich den Mitarbeitern des ZIT mitzuteilen,
    14. die erzeugten Datenbestände (Texte, Tabellen, Datenbanken usw.) auf dem zugewiesenen Laufwerk zu speichern, sofern nicht gesonderte Verfahren vereinbart sind.
  4. Es ist jedem Nutzer ausdrücklich untersagt,
     
    1. fremde Benutzerkennungen, Passwörter und sonstige Authentifizierungsmittel auszuprobieren, zu ermitteln oder zu verwenden,
    2. unberechtigten Zugriff auf Informationen anderer Nutzer zu nehmen und bekannt gewordene Informationen anderer Nutzer ohne Genehmigung weiterzugeben, selbst zu nutzen oder zu verändern; das gilt auch für den Zugang zu IT-Systemen Dritter,
    3. bereitgestellte Software, Dokumentationen und Daten zu kopieren, an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist, oder zu anderen als den erlaubten Zwecken zu nutzen,
    4. selbst über die IT der HSF Dritten ohne rechtlichen Grund oder entgegen geltenden rechtlichen Bestimmungen (z. B. Urheber-, Patent-, und Leistungsschutzrechte) Daten zur Verfügung zu stellen,
    5. Rechtswidrige Inhalte zur eigenen Nutzung auf IT-Systemen der HSF bereit zu halten,
    6. Störungen, Beschädigungen und Fehler am IT-System und an Datenträgern des IT-Systems selbst zu beheben,
    7. Eingriffe in die IT-Systeme vorzunehmen oder die Konfiguration der Betriebssysteme, der Systemdateien, der systemrelevanten Nutzerdateien und des Netzwerks zu verändern,
    8. einen Anschluss an die Datennetze der HSF Meißen mittels privater mobiler Computertechnik wie Laptop usw. herzustellen und andere als die bereitgestellten Netzdienste zu nutzen,
    9. auszuprobieren, ob weitere Dienste als die bereitgestellten zur Verfügung stehen und genutzt werden können,
    10. Hard- oder Software auszuführen oder anzuwenden, die geeignet sind das Netzwerk der HSF nach verfügbaren Ressourcen oder allgemein zu untersuchen, zu infiltrieren oder Sicherheitslücken zu identifizieren,
    11. selbständig Software zu installieren oder Programme bzw. Programmcode auszuführen der nicht durch das ZIT für die Nutzung auf dem jeweiligen IT-System freigegeben wurde,
    12. eigene Benutzerkennungen und sonstige Authentifizierungshilfsmittel weiterzugeben oder für eine Benutzung durch Dritte zur Verfügung zu stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass in einem derartigen Fall aus den Protokolldaten des elektronischen Dienstes die Identität des zugelassenen Nutzers hervorgeht. Jegliche Aktivität – auch unzulässige – durch Dritte wird daher zunächst dem berechtigten Nutzer zugeschrieben.
    13. jegliche Interaktion im Internet vorzunehmen, die zu vertraglichen oder vertragsähnlichen (auch kostenfreien) Bindungen führt, sofern nicht die Zustimmung zur Inanspruchnahme derartiger Leistungen aufgrund einer dienstlichen Notwendigkeit durch den Dienstvorgesetzten und den Referatsleiter des Referates Allgemeine Verwaltung (VA) erteilt wurde.
  5. Auf die folgenden Straftatbestände wird besonders hingewiesen:
     
    1. Ausspähen von Daten (§ 202a StGB),
    2. Datenveränderung (§ 303a StGB) und Computersabotage (§ 303b StGB),
    3. Computerbetrug (§ 263a StGB),
    4. Verbreitung pornographischer Schriften (auch Darstellungen) (§ 184 StGB), insbesondere Abruf oder Besitz kinderpornographischer Darstellungen
    5. Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB),
    6. Ehrdelikte, wie Beleidigung oder Verleumdung (§§ 185 ff. StGB),
    7. strafbare Urheberrechtsverletzungen, z. B. durch urheberrechtswidrige Verviel-fältigung von Software (§§ 106 ff. UrhG).
  6. Die Übermittlung, Bereitstellung und Übertragung von personenbezogenen Daten oder sonstigen schützenswerten Daten über das Internet ist bei dienstlicher Nutzung ohne ausreichende Schutzmaßnahmen (z. B. Verschlüsselung) grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen sind dienstlich zu begründen. Dies gilt nicht für die Eingabe von eigenen personenbezogenen Daten oder behördenbezogenen Informationen zur Registrierung bei dienstlich erforderlichen Internet-Angeboten oder zur Einholung von Informationen (z. B. bei der Nutzung von Suchmaschinen).
  1. Nutzer können in der Nutzung der IT-Struktur beschränkt oder hiervon ausgeschlossen werden, wenn sie gegen diese Benutzerrichtlinie verstoßen.
  2. Maßnahmen nach Absatz 1 sollen erst nach vorheriger erfolgloser Abmahnung erfolgen. Bei schwerwiegenden Verstößen ist die Abmahnung im Einzelfall entbehrlich. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
  3. Vorübergehende Nutzungseinschränkungen aufgrund von technischen Rahmenbedingungen, über die der Leiter des ZIT entscheidet, sind aufzuheben, sobald eine ordnungsgemäße Nutzung wieder gewährleistet ist.
  4. Eine dauerhafte Nutzungseinschränkung oder ein vollständiger Ausschluss eines Nutzers von der weiteren Nutzung kommt nur bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen
  5. i.S.v. Abs. 1 in Betracht, wenn auch künftig ein ordnungsgemäßes Verhalten nicht mehr zu erwarten ist. Die Entscheidung über einen dauerhaften Ausschluss trifft der Rektor der HSF Meißen.
  1. Das ZIT führt über die erteilten Nutzungsberechtigungen eine Nutzerdatenbank (Bestandsdaten der Nutzer), in der die Daten gemäß § 2 Abs. 4, die Nutzer- und E-Mailkennungen sowie gegebenenfalls deren Anschrift erfasst werden.
  2. Soweit dies zur Störungsbeseitigung, Systemadministration, -erweiterung oder -sicherheit sowie zum Schutz der Nutzerdaten erforderlich ist, kann das ZIT die Nutzung von Ressourcen vorübergehend einschränken oder einzelne Nutzerkennungen vorübergehend sperren. Die betroffenen Nutzer werden hierüber unterrichtet.
  3. Auf Anweisung des Rektors ist das ZIT beauftragt, unter Beachtung des Datengeheimnisses, Einsicht in die Nutzerdateien und Inhaltsdaten zu nehmen, soweit dies zur Aufklärung und Unterbindung von Missbräuchen erforderlich ist und hierfür tatsächliche Anhaltspunkte auf missbräuchliche Nutzung, wie z. B. hohe Datenvolumina, vorliegen. Der betroffene Nutzer ist hierüber vorher zu unterrichten und zur Einsichtnahme hinzuzuziehen.
  4. Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebes des IT-Systems kann der Leiter des ZIT im Einvernehmen mit dem Rektor der HSF Meißen weitere Regelungen für die Nutzung des IT-Systems erlassen.
  5. Alle auf den Servern gespeicherten Daten werden in regelmäßigen Abständen durch eine zentrale Datensicherung vom ZIT gesichert.
  1. Der Nutzer haftet für alle Nachteile, die der Hochschule dadurch entstehen, dass er seinen Pflichten aus dieser Benutzerrichtlinie nicht nachkommt.
  2. Der Nutzer haftet auch für Schäden, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Drittnutzung entstanden sind, wenn er diese Drittnutzung zu vertreten hat.
  3. Der Nutzer hat die HSF Meißen von allen Ansprüchen freizustellen, wenn durch Dritte die HSF Meißen wegen eines missbräuchlichen oder rechtswidrigen Verhaltens des Nutzers auf Schadenersatz, Unterlassung oder in sonstiger Weise in Anspruch genommen wird.
  4. Verstöße gegen die „Dienstvereinbarung über die Ausgestaltung der dienstlichen und privaten Internetnutzung im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) vom 24. September 2012“, diese Benutzerrichtlinie sowie sonstige Regelungen und Vorschriften zur Anwendung der Informationstechnik und zum Umgang mit personenbezogenen Daten können dienst- und arbeitsrechtliche sowie strafrechtliche Konsequenzen haben.
  1. Die HSF Meißen übernimmt keine Haftung dafür, dass das IT-System fehlerfrei und ohne Unterbrechung läuft. Eventuelle Datenverluste infolge technischer Störungen sowie die Kenntnisnahme vertraulicher Daten durch unberechtigte Zugriffe Dritter können nicht ausgeschlossen werden.
  2. Die HSF Meißen übernimmt keine Verantwortung für die Fehlerfreiheit der zur Verfügung gestellten Programme. Sie haftet auch nicht für den Inhalt, insbesondere für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt.
  3. Mögliche Amtshaftungsansprüche gegen die HSF Meißen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  1. Die Benutzerrichtlinie wird allen Nutzungsberechtigten bekanntgegeben. Dies erfolgt für Studierende durch eine ausführliche IT-Einweisung in Form einer mind. 2 LVS umfassenden Lehrveranstaltung. Fortbildungsteilnehmer, Lehrbeauftragte, Gäste und sonstige Nutzer erhalten diese Benutzerrichtlinie bei Übergabe ihrer Zugangsdaten. Mitarbeiter werden im Zuge des Onboarding mittels Einweisungsschulung mit dem Regelungsinhalt vertraut gemacht.
  2. Grundlage für die Regelungen dieser Benutzerrichtlinie sind die im Intranet der HSF Meißen eingestellten Regelungen für die Nutzung der IT-Infrastruktur und IT-Dienste. Im Zweifelsfall gehen die dort festgehaltenen Regelungen den Regelungen dieser Benutzerrichtlinie vor.
  3. Die Kenntnisnahme der nach Abs. 1 und 2 bekanntgegebenen Unterlagen ist vom Nutzungsberechtigten schriftlich zu bestätigen. Ohne Bestätigung ist das Konto unverzüglich zu deaktivieren.

Diese Benutzerrichtlinie tritt am 01.04.2025 in Kraft. Sie ersetzt die Benutzerrichtlinie vom 01.09.2017.

Meißen, 28.03.2025

gez. Frank Degenkolbe
Kanzler und Leiter des Fortbildungszentrums