Hochschulrat

Der Hochschulrat hat die Aufgabe, die Hochschule in ihrer Arbeit und Entwicklung zu unterstützen, Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu geben und die Zusammenarbeit mit den für die praktische Ausbildung sowie Fortbildung zuständigen Stellen zu fördern. Er muss zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Hochschule gehört werden. Die Rektorin oder der Rektor soll den Hochschulrat mindestens einmal in jedem Studienjahr einberufen. Sie oder er hat ihn einzuberufen und in Angelegenheiten der Fachhochschule zu unterrichten, wenn mindestens drei Mitglieder dies verlangen.

Dem Hochschulrat gehören an:

  1. Vorsitz führend die Rektorin oder der Rektor,
  2. je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Staatsministeriums des Innern und der nach § 3 Absatz 2 beteiligten Staatsministerien,
  3. zwei Mitglieder auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände,
  4. zwei Beamtinnen oder Beamte der ersten Einstiegsebene einer Laufbahn der Laufbahngruppe 2 oder vergleichbare Tarifbeschäftigte auf Vorschlag der Spitzenorganisation der beteiligten Gewerkschaften und Berufsverbände,
  5. bis zu drei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, davon eine mit besonderen Bezug zur Fortbildung,
  6. eine Persönlichkeit aus der Wissenschaft, die mit dem Hochschulwesen vertraut ist.

Der Senat kann Fachhochschullehrende, darunter mindestens eine Professorin oder einen Professor sowie je ein Mitglied nach § 13 Absatz 2 Nr. 4 und 5 mit beratender Stimme in die Sitzungen des Hochschulrates entsenden.

Die Mitglieder und ihre Stellvertreter nach Nr. 3 bis 6 werden vom Staatsministerium des Innern auf die Dauer von drei Jahren, längstens jedoch für die Dauer ihres Hauptamtes, berufen. Wiederberufung ist möglich.

Mitglieder des Hochschulrates

Gruppe Mitglied Stellvertreter/in
Vorsitzender: HSF-Rektor Prof. Dr. Frank Nolden  
Sächsisches Staatsministerium des Innern Thomas Rechentin (AL 1)  
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Bert Lampka (RL 12)  
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Birgit Ackermand (AL'in 2)  
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Rüdiger Raulfs (AL 1)  
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Dr. Ronald Werner (AL 3)  
Kommunale Spitzenverbände Kai Emanuel
(Landrat Nordsachsen)
Benjamin Lange (Sächsischer Landkreistag)
Kommunale Spitzenverbände Mischa Woitscheck
(Geschäftsführer SSG)
Ulrich Hörning (Bürgermeister Stadt Leipzig)
Beamte des gehobenen Dienstes, Berufsverbände Michael Welsch
(SBB)
Lars Beyer (Verband SächsRPfl)
Beamte des gehobenen Dienstes, Berufsverbände Manja Kropp
(Vorsitzende Frauenvertretung DSTG)
Eric Köhler (stellv. Vorsitzender DSTG)
Persönlichkeit des öffentlichen Lebens Regina Kraushaar
(Präsidentin LDS)
 
Persönlichkeit des öffentlichen Lebens Andreas Spieker
(Vorsitzender Hauptpersonalrat SMUL)
 
Persönlichkeit des öffentlichen Lebens mit besonderem Bezug zur Fortbildung Dr. Jördis Bürger
(Oberlandeskirchenrätin Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen)
 
Persönlichkeit aus der Wissenschaft, die mit dem Hochschulwesen vertraut ist Prof. Dr. Sven Müller-Grune
(HS Schmalkalden)