FAQ zur A14-Qualifizierung

Nachdem die ressortinternen Entscheidungen zur Entsendung einer Beamtin oder eines Beamten zur A14-Qualifizierung getroffen wurden, beauftragt die jeweilige oberste Dienstbehörde ihre Fortbildungsbeauftragte mit der Anmeldung per E-Mail.

Die Anfrage ist durch die oberste Dienstbehörde zu stellen. Bitte senden Sie Ihre Anfragen noch vor Lehrgangsbeginn per E-Mail an Birgit.Reim@hsf.sachsen.de, sodass bei Bedarf noch bestimmte Seminare - im Bereich der personalen Kompetenz - besucht werden können.

Nein. Diese ist auch für Teilnehmende aus anderen Bundesländern oder Behörden, die nicht zur Landesverwaltung gehören, vorgeschrieben. Die digitale Fassung kann derzeit im Lehrgang, aber nicht zur Prüfung verwendet werden. Daher ist die Anschaffung der VSV sinnvoll.

Dies wird empfohlen. Eine Verpflichtung besteht derzeit aber noch nicht.

Die oberste Dienstbehörde der Teilnehmenden beantragt die Durchführung des Prüfungsgespräches beim Landespersonalausschuss (LPA).


Ihr Anliegen wurde durch die aufgeführten Fragen nicht beantwortet? Bitte nehmen Sie mit uns unter Fortbildungszentrum@hsf.sachsen.de Kontakt auf.


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