Diplomstudiengänge

Absolventinnen und Absolventen der Diplomstudiengänge Rechtspflege, Steuerverwaltung und Staatsfinanzverwaltung können nach dem dreijährigen Studium direkt in die höhere Laufbahn ihrer jeweiligen Fachrichtung einsteigen.

Nach dem Studienabschluss besteht die Möglichkeit, ein berufsbegleitendes Diplomierungsverfahren zu absolvieren und je nach Fachrichtung folgenden Diplomgrad zu erwerben:

  • Diplom-Rechtspfleger/in (FH)
  • Diplom-Finanzwirt/in (FH) oder
  • Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)

Staatsfinanzverwaltung

Steuerverwaltung

Rechtspflege