Steuerverwaltung

Das duale Studium der Steuerverwaltung bietet Absolventinnen und Absolventen vielfältige Berufschancen für anspruchsvolle Tätigkeiten im Bereich der Ermittlung, Erhebung und Verwaltung von Steuern. Für den nächsten Studienbeginn im September 2025 können Sie sich voraussichtlich ab dem 1. Juni 2024 direkt beim Landesamt für Steuern und Finanzen bewerben
Weitere Informationen und das Bewerberportal finden Sie unter steuerausbildung.sachsen.de 

Die Steuerverwaltung ist in Sachsen mehrstufig aufgebaut. Studienabsolventinnen und -absolventen arbeiten hauptsächlich in den derzeit 24 Finanzämtern und übernehmen dort verschiedene Aufgaben rund um die Betreuung steuerpflichtiger Bürgerinnen und Bürger. Der Berufszweig der Steuerverwaltung ist daher sehr interaktiv und setzt eine hohe Kommunikationsfähigkeit und Konfliktlösungsbereitschaft voraus.

Aufgabenbereiche von Steuerbeamtinnen und -beamten in einem Finanzamt:

  • In der Veranlagungsstelle: Prüfen von Steuererklärungen, Ermitteln von Steuern und Ausstellen von Steuerbescheiden
  • In der Steuererhebung: Sicherstellen von Steuerzahlungen und Prüfen von Steuerschulden
  • In der Außenprüfung (insbesondere Betriebsprüfung): Prüfen der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse von steuerpflichtigen Betrieben und Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung
  • In der Rechtsbehelfsstelle: Entscheiden über Rechtsbehelfe, die von Steuerpflichtigen gegen Steuerbescheide eingelegt wurden

Das Studium beginnt jährlich am 1. September und besteht aus 21 Monaten Theorie an der HSF Meißen sowie insgesamt 15 Monaten Praxis in Ihrem Ausbildungsfinanzamt des Freistaates Sachsen.

Das Fachstudium gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. Im Grundstudium werden die Grundlagen des Steuerrechts vermittelt, während die Studierenden im Hauptstudium sowie in den Praxisphasen bestimmte steuerfachliche Themenbereiche vertiefen und erweitern können. In einer wissenschaftlichen Hausarbeit werden anschließend die methodischen und sozialen Kompetenzen angewendet, die das Fachstudium vermittelt.

Das Fachstudium beinhaltet folgende Studienschwerpunkte:

  • Abgabenrecht
  • Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Umsatzsteuer
  • Bilanzsteuerrecht
  • Internationales Steuerrecht
  • Besteuerung der Gesellschaften
  • Privatrecht
  • Öffentliches Recht
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Informations- und Wissensmanagement
  • Fächer der Sozial- und Methodenkompetenz

Nach erfolgreichem Abschluss des dreijährigen Studiums können Absolventinnen und Absolventen in die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung mit dem fachlichem Schwerpunkt Steuerverwaltungsdienst einsteigen.

Studierende können nach dem Studium eine eigenständige wissenschaftliche Leistung in Form einer Diplomarbeit erbringen und erhalten bei einer positiven Bewertung der Arbeit zusätzlich den akademischen Grad Diplom-Finanzwirt/in (FH).

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