Rechtspflege

Mit dem dualen Studium der Rechtspflege eröffnen sich für Absolventinnen und Absolventen vielfältige Aufgaben für anspruchsvolle Tätigkeiten der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit. Für den nächsten Studienbeginn im September 2025 können Sie sich voraussichtlich ab dem 1. Juni 2024 bewerben.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen eine sehr wichtige Rolle in Gerichten und Staatsanwaltschaften ein. Sie übernehmen Verantwortung z. B. in Erbrechts- und Grundbuchsachen, der Zwangsvollstreckung und Familienverfahren, sie versteigern Grundstücke und führen Insolvenzverfahren. Ein späterer Einsatz in der Verwaltung der Justiz ist ebenfalls möglich. In der Justizverwaltung können sie z. B. als Geschäfts- oder Gruppenleitung, als Referentinnen und Referenten für Haushalts- und Personalfragen, als Bezirksrevisorinnen bzw. -revisoren oder als Gerichtsvollzieherprüfungsbeamtinnen und -beamte tätig werden.

In ihrem Wirkungskreis arbeiten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger eigenständig und können unabhängig von Vorgesetzten Entscheidungen treffen – lediglich das Gesetzt ist die Richtschnur ihrer Arbeit. Eine breite Allgemeinbildung, Kommunikationsfähigkeit und Freude im Umgang mit rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern sind die Voraussetzung für den Berufszweig der Rechtspflege.

Mögliche Aufgabenbereiche:

  • Nachlasssachen: Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen
  • Handelsregister: Entscheidung über Eintragungen im Handels-/Vereinsregister
  • Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen: Bestellung und Beaufsichtigung von Vormündern, Betreuern und Pflegern, Genehmigung von Rechtsgeschäften für Minderjährige und Betreute
  • Grundbuchsachen: Entscheidung über Eintragung von Eigentumswechseln, Hypotheken und Grundschulden
  • Zwangsvollstreckung: Pfändung von Forderungen, Anordnung und Durchführung der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken, Durchführung von Insolvenzverfahren
  • Kostensachen: Festsetzung von Gerichts- und Anwaltskosten
  • Strafsachen: Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen
  • Rechtsantragstelle: Aufnahme von Klagen und Anträgen

Das Studium beginnt jährlich am 1. September und besteht aus 24 Monaten Theorie an der HSF Meißen sowie insgesamt 12 Monaten Praxis bei Gerichten und Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen.

Studierende der Rechtspflege können die während des theoretischen Studienabschnitts erlernten Rechtskenntnisse unmittelbar in der Praxisausbildung vor Ort anwenden und vertiefen. In Arbeitsgemeinschaften werden weitere berufspraktische Inhalte vermittelt und justizspezifische EDV-Programme genutzt.

Das Fachstudium beinhaltet folgende Studienschwerpunkte:

  • Schuldrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Vormundschaftsrecht, Betreuungsrecht, Pflegschaftsrecht
  • Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht
  • Kreditsicherungsrecht
  • Grundbuchrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Kostenrecht
  • Insolvenzrecht
  • Einzelzwangsvollstreckungsrecht
  • Zwangsversteigerungs-/Zwangsverwaltungsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Registerrecht
  • Strafrecht und Strafverfahrensrecht
  • Strafvollstreckungsrecht

Nach erfolgreichem Abschluss des dreijährigen Studiums können Absolventinnen und Absolventen in die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger der Fachrichtung Justiz einsteigen.

Studierende können nach dem Studium eine eigenständige wissenschaftliche Leistung in Form einer Diplomarbeit erbringen und erhalten nach einer positiven Bewertung der Arbeit zusätzlich den akademischen Grad Diplom-Rechtspfleger/in (FH).

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