Einstellungs- und Praktikumsbehörden

Das Studium folgt einem dualen System bestehend aus fachtheorethischen Semestern bzw. Studienabschnitten an der Hochschule Meißen und berufspraktischen Semestern bzw. Studienabschnitten bei den Einstellungsbehörden oder anderen geeigneten Ausbildungsstellen in der Verwaltung.

Das Studium an der HSF Meißen setzt voraus, dass Sie vor Beginn Ihres Studiums von einer Einstellungsbehörde in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen oder in ein öffentlich-rechtliches bzw. privatrechtliches Ausbildungsverhältnis eingestellt wurden.

Die Studiengänge umfassen in der Regel zwei Jahre fachtheoretisches Studium, im Studiengang Digitale Verwaltung zweieinhalb Jahre, und ein Jahr berufspraktische Studienzeiten. Die berufspraktischen Studienabschnitte sind in der Regel bei den Einstellungsbehörden durchzuführen. Informationen zu Praktika finden Sie auf den jeweiligen Studiengangseiten.

Mögliche Einstellungsbehörden sind:

  • das Oberlandesgericht für den Diplomstudiengang Rechtspflege
  • das Landesamt für Steuern und Finanzen für die Diplomstudiengänge Steuerverwaltung und Staatsfinanzverwaltung
  • die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland für den Bachelorstudiengang Sozialversicherung
  • die Landesdirektion Sachsen, die Landkreise, kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Gemeinden und der Kommunale Sozialverband für die Bachelorstudiengänge Allgemeine Verwaltung, Digitale Verwaltung und Sozialverwaltung

Leitfaden öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis

Mit dem Studienbeginn schließen die Einstellungsbehörden für die Bachelorstudiengänge Allgemeine Verwaltung, Sozialverwaltung und Sozialversicherung mit ihren Studierenden ein öffentlich-rechtliches oder privatrechtliches Ausbildungsverhältnis ab oder begründen ein Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Nähere Informationen über Begründung und Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses finden Sie in diesem Leitfaden sowie in den FAQs:

Gemeinsamer Leitfaden des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Begründung und Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses

FAQ Öffentlich-Rechtliches Ausbildungsverhältnis bei einer Laufbahnausbildung an der HSF Meißen

Sofern kommunale Einstellungsbehörden einzelne berufspraktische Module in den Bachelorstudiengängen Allgemeine Verwaltung, Digitale Verwaltung oder Sozialverwaltung nicht anbieten können, empfiehlt sich die Gründung von Ausbildungsverbünden. Beigefügter Leitfaden ist dabei Hilfestellung