Stellenausschreibung (Kennziffer 197) zwei Dozentinnen oder Dozenten für Verwaltungsinformatik

Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern werden an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (HSF Meißen) an den Fachbereichen Digitale Verwaltung und Allgemeine Verwaltung zwei Dozentinnen oder Dozenten für Verwaltungsinformatik zum nächstmöglichen Zeitpunkt gesucht.

An der HSF Meißen unterrichten Dozenten (m/w/d) den sächsischen Verwaltungsnachwuchs im übertragenen Lehrgebiet mit hohem Praxisbezug und der Orientierung auf die Vermittlung von Problemlösungskompetenzen. Die Lehre findet dabei zum großen Teil in Kleingruppen von bis zu 25 Studierenden statt. Die ausgeschriebenen Stellen umfassen das Lehrgebiet der Verwaltungsinformatik einschließlich der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung mit folgenden Schwerpunkten:

  • Grundlagen der Informationsverarbeitung und Verwaltungsinformatik,
  • Gestaltung sicherer, rechtsverbindlicher und medienbruchfreier Verwaltungsprozesse,
  • technologische Grundlagen moderner IT-Infrastrukturen, Informationssysteme und Portaltechnologien und
  • verwaltungsspezifische Fachanwendungen und Plattformen für E-Government.

Diese Inhalte sind in ihrer ganzen Breite abzudecken. Wünschenswert sind weiterhin (wahlweise) Kompetenzen in den Themenfeldern Geoinformationssysteme, Projektmanagement, Statistik, Informationssicherheit, Smart Government oder Softwareentwicklung.

Die HSF Meißen verfügt über eine moderne IT-Infrastruktur mit eigenen IT-Lehrsälen und IT-Laboren für die praxisnahe Ausbildung. Mit dem Zentrum für Informationstechnologie steht eine Serviceeinheit zur Verfügung. Die Lehre wird durch Laboringenieure unterstützt.

Neben der Lehre und Forschung umfasst die Tätigkeit insbesondere die Erstellung von Lehrmaterialien, die Abnahme von Prüfungen, die Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten sowie die Mitwirkung an den Hochschulaufgaben. Darüber hinaus wird die Bereitschaft vorausgesetzt, gegebenenfalls weitere Lehrgebiete auch an anderen Fachbereichen zu gestalten und zu übernehmen.

Die Fachbereiche Allgemeine Verwaltung und Digitale Verwaltung bilden den Verwaltungsnachwuchs des Freistaates Sachsen in der erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) in den grundständigen Studiengängen Allgemeine Verwaltung (LL. B.) und Digitale Verwaltung (B. Sc.) aus. Ein berufsbegleitender Masterstudiengang Public Governance (M. Sc.) rundet das Studienangebot ab.

In allen Studiengängen werden einschlägige wissenschaftliche Kenntnisse und Methoden sowie die erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Die Lehrinhalte orientieren sich an den praktischen Erfordernissen des künftigen Einsatzes der Absolventinnen und Absolventen in den kommunalen und staatlichen Behörden in Sachsen.

Zwingende Voraussetzungen für die zu besetzenden Stellen sind (bitte Nachweise beifügen):

1. ein abgeschlossener Diplom-, Masterstudiengang oder ein vergleichbarer Abschluss an einer Universität oder einer anderen wissenschaftlichen Hochschule oder ein abgeschlossener Masterstudiengang an einer Fachhochschule

  • in den Fachrichtungen Verwaltungs-, Wirtschafts-, Medieninformatik bzw. Informatik oder Public Governance oder
  • im mathematischen, naturwissenschaftlichen oder technischen Bereich in Verbindung mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in mindestens zwei der oben genannten Schwerpunkte oder einer zertifizierten Zusatzqualifikation auf dem Gebiet der Informatik/Informationsverarbeitung und

2. pädagogische Eignung und hochschuldidaktische Kenntnisse, die durch eine Probevorlesung nachzuweisen sind und

3. eine mindestens einjährige berufliche Erfahrung in Bezug auf die vorgesehenen Studieninhalte.

Erwartet werden darüber hinaus:

  • die Wahrnehmung der in § 69 Abs. 1 bis 3 SächsHSG und in der VwV Regelstundenverpflichtung SMI genannten Dienstaufgaben,
  • die Beherrschung und Nutzung lehrunterstützender Arbeitsmittel, insbesondere der Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel,
  • die Bereitschaft zu regelmäßiger methodisch-didaktischer Fortbildung,
  • die Fähigkeit und Bereitschaft zu anwendungsorientierter Forschung und Beteiligung an entsprechenden Projekten der Hochschule sowie
  • die Bereitschaft zur Übernahme von Funktionen in der akademischen Selbstverwaltung.

Von Vorteil sind (bitte Nachweise beifügen) Lehrerfahrungen in der beruflichen oder akademischen Ausbildung.

Wir bieten Ihnen:

  • einen sicheren, anspruchsvollen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz, auf dem Sie die Zukunft unseres Landes mitgestalten können,
  • bedarfsorientierte, vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten,
  • das Arbeitszeitmodell der Regelstundenverpflichtung sowie
  • eine Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte.

Die Einstellung erfolgt im unbefristeten Tarifbeschäftigtenverhältnis. Je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 13 oder Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Sollten Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis bis einschließlich eines Amtes der Besoldungsgruppe A 15 befinden, besteht die Möglichkeit der Übernahme.

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planstellen besteht die Möglichkeit einer Verbeamtung mit Aufstiegsmöglichkeiten bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 15.

Die Dozentinnen und Dozenten der HSF Meißen sollen nach sechs Jahren Lehrtätigkeit eine zweijährige Praxisphase bei einer Behörde durchlaufen. Zeitpunkt, Dienstort und Verwendung der Praxisphase werden individuell abgestimmt und richten sich nach den jeweiligen Interessen und Fähigkeiten. An die Praxisphase schließt sich wieder die Lehrtätigkeit an der Hochschule an.

Wenn Sie an der ausgeschriebenen Stelle interessiert sind, bewerben Sie sich bitte unter Vorlage Ihrer aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe der Kennziffer 197  bis zum 13. Mai 2024.

Für Rückfragen stehen Ihnen als Ansprechpartner der Leiter des Fachbereiches Digitale Verwaltung, Herr Prof. Dr. Rätz, Telefon: 03521 473-223, E-Mail: fachbereich-digitale-verwaltung@hsf.sachsen.de sowie im Referat Allgemeine Verwaltung, Personal, Frau Bärwinkel, Telefon: 03521 473-628, zur Verfügung.

Für weitere Informationen zur verschlüsselten Kommunikation nutzen Sie bitte die Angaben unter www.hsf.sachsen.de/kontakt.

Wir weisen gemäß Art. 6 Abs. 1c, Art. 88 der Datenschutzgrundverordnung i. V. m. § 11 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.hsf.sachsen.de/datenschutz.

Wir sind bestrebt, Menschen mit Behinderungen oder ihnen Gleichgestellte besonders zu fördern, achten im Bewerbungsverfahren bei gleicher Eignung auf ihre bevorzugte Berücksichtigung und bitten daher um entsprechende Hinweise in Ihrer Bewerbung.

Die Sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann und wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität.

Da es gemäß dem Sächsischen Gleichstellungsgesetz ein besonderes Anliegen der staatlichen Verwaltung ist, den Anteil von Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen, werden Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

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