Prüfung und Bachelorarbeit

Prüfungen

Alle Module schließen mit einer Prüfung ab. Modulprüfungen sind im fachtheoretischen Studium als Klausuren, mündliche Prüfungen oder alternative Prüfungen (z.B. Hausarbeit) zu erbringen. Das Verfahren zur Bewertung von Prüfungsleistungen, dem Bestehen und Nichtbestehen von Modulprüfungen, dem Rücktritt von Prüfungsleistungen sowie der Wiederholung von Prüfungen ist in der Prüfungsordnung geregelt.

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Bachelorarbeitsverfahren

Studierende stellen in einer Bachelorarbeit unter Beweis, dass sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten eine Problemstellung selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können. In der darauffolgenden Verteidigung der Bachelorarbeit setzen sich Studierende mit problembezogenen Fragestellungen zu den Ergebnissen ihrer Arbeit auf wissenschaftlicher Grundlage auseinander.

Themen werden nach selbstständiger Auswahl der Studierenden vom Prüfungsausschuss zugelassen. Für eine bestandene Bachelorarbeit und ihre Verteidigung werden zehn ECTS-Punkte vergeben. Das Verfahren zur Bachelorarbeit ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie in der Studienordnung geregelt.

Anrechnung von Studienleistungen

Modulanrechnungen erfolgen aufgrund bereits vorhandener Studienabschlüsse oder beruflicher Erfahrungen. Sofern ein Modul angerechnet wird, muss die Modulprüfung nicht mehr absolviert werden. Modulanrechnungsanträge sind im ersten Studienabschnitt innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Beginn und für alle weiteren Module bis einen Monat vor Beginn des jeweiligen Studienabschnitts einzureichen.

Anträge auf Anrechnung von Studienleistungen sind elektronisch inkl. aller Anlagen einzureichen unter:
anrechnungen@hsf.sachsen.de

Die im folgenden Hinweisblatt für Studierende im berufsintegrierenden Bachelor zusammengefassten Hinweise zu den Modulanrechnungsverfahren gelten sinngemäß auch für die Studierenden in den grundständigen Bachelorstudiengängen.

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