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Die Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat

Veranstaltungsdetails

07-48-28410-2401

Die Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat

20.08.2024 09:00 Uhr

20.08.2024 17:00 Uhr

Behördenleiterinnen und Behördenleiter, Bedienstete der Personalreferate, Personalratsmitglieder und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen

Die Teilnehmenden sollen die Vorschriften des Personalvertretungsrechts im Sinne einer von gegenseitigem Vertrauen gekennzeichneten Zusammenarbeit anwenden können.

- Rechtsstellung der Personalratsmitglieder

- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat

- Friedenspflicht, Schweigepflicht, Neutralitätsprinzip

- Aufgaben und Beteiligungsrechte der Personalvertretung

- Vierteljahresgespräch

- Unterrichtungsanspruch des Personalrats

- Grundsätze positiver Argumentations- und Verhandlungstechniken im Hinblick auf das Arbeitsklima und das Selbstwertgefühl der Beteiligten

Lehr- und Rundgespräch, Fallstudien, Diskussion

Das Seminar wurde von der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung gemäß § 47 Abs. 2 SächsPersVG als für Personalräte geeignet anerkannt.