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Langzeiterkrankte in der öffentlichen Verwaltung - Grundlagen

Veranstaltungsdetails

07-47-25010-2401

Langzeiterkrankte in der öffentlichen Verwaltung - Grundlagen

27.05.2024 09:00 Uhr

28.05.2024 16:30 Uhr

Bedienstete aus Personalverwaltungen, die mit der Thematik befasst sind, Personalratsmitglieder, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertreter

Die Teilnehmenden sollen

- Anzeige- und Nachweispflichten gegenüber der Dienststelle sowie die Kündigungsproblematik im Zusammenhang mit Langzeiterkrankungen im Überblick kennen,

- Kenntnisse zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung der Tarifbeschäftigten im Krankheitsfall erwerben,

- die Möglichkeiten der Zusammenarbeit kennen, um den Erkrankten beim Weg durch die Instanzen begleiten und entlasten zu können und

- Kenntnisse zur Problematik "langzeiterkrankte Beamte" erlangen.

- Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit

- Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung (3-Stufen-Schema)

- Abgrenzung zur Schwerbehinderung und Leistungsminderung

- Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben

- Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit

- Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei verminderter Arbeitsunfähigkeit

- Besonderheiten des Beamtenverhältnisses

- Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Lehr- und Rundgespräch, Diskussion, Gruppenarbeit

Das Seminar wurde von der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung gemäß § 47 Abs. 2 SächsPersVG als für Personalräte geeignet anerkannt.