Chancengleichheit

Einzigartig und unverwechselbar - Individualität macht jeden von uns besonders. 
Mit diesem Bewusstsein, dass jeder Mensch besondere Stärken und Schwächen in unterschiedlichen Ausprägungen hat, verpflichtet sich die HSF Meißen, kontinuierlich die gleichberechtigte Teilhabe aller Angehörigen der HSF in allen Bereichen der HSF präventiv mitzudenken, umzusetzen und die Chancengleichheit zu fördern. 
Chancengerechtigkeit beinhaltet dabei nicht nur die jeweilige Persönlichkeit, ihre Begabungen und Kreativität, sondern auch die individuellen Lebensentwürfe und Rahmenbedingungen. Besonders wichtig ist dabei die Wahrnehmung von Familienaufgaben, ohne dass dadurch Nachteile entstehen.

Gleichstellung

Gleichstellung bedeutet die chancengleiche Teilhabe von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen und auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens.
Basis der Gleichberechtigung ist die Anerkennung und Würdigung der Verschiedenheit von Menschen. Dies äußert sich beispielsweise in einem Bewusstsein für die Unterschiede der männlichen und weiblichen Kommunikation, der Arbeits- und Führungsstile. Es gilt, sich von einschränkenden Rollenbildern und Stereotypen zu lösen und etwa entstandene gesellschaftliche und strukturelle Ungleichheiten abzubauen.
Schwerpunkte der Gleichstellungspolitik sind unter anderem die Verbesserung der beruflichen Chancen von Frauen (vor allem in Führungspositionen), die Optimierung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Grundlage der Gleichstellungsarbeit an der HSF ist das Sächsische Gleichstellungsgesetz (SächsGleiG) vom 19. Oktober 2023, welches das Sächsische Frauenförderungsgesetz ablöste und für den gesamten öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen gelten soll. Aktiv umgesetzt wird dies durch die Gleichstellungsbeauftragten.

Der folgende Link führt Sie zum SächsGleiG auf der Website von REVOSax:
https://www.revosax.sachsen.de
 

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Inklusion

Basis der Gleichberechtigung ist die Anerkennung und Würdigung der Verschiedenheit von Menschen - dies gilt ebenso für Menschen mit Behinderung, Beeinträchtigung und/oder chronischer Erkrankung.
Eine wichtige Handlungsgrundlage stellt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) dar.
Auf Landesebene umgesetzt wird dies unter anderem durch das Gesetz zur Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen (SächsInklusG).

Im Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung) wird die Anerkennung des gleichen Rechts von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsumfeld definiert. 
Dies beinhaltet unter anderem das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung gleich welcher Art, einschließlich der Auswahl-, Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen, der Weiterbeschäftigung, des beruflichen Aufstiegs sowie sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen und angemessener Arbeitsplatzausstattung, einschließlich dem Schutz vor Belästigungen, und der Unterstützung zur Abhilfe bei Missständen. 
Betont wird der Auftrag, Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor zu beschäftigen und zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte gleichberechtigt mit anderen ausüben können.

Der folgende Link führt Sie zu weiteren Informationen über die UN-Behindertenrechtskonvention auf der Website des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen:
https://www.behindertenbeauftragter.de

Ziel des Gesetzes ist es, in Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl. II S. 1419, 1420) die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. (§ 1 Absatz 1 Satz 1)

Der folgende Link führt Sie zum SächsInklusG auf der Website von REVOSax:
https://www.revosax.sachsen.de
 

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Beschwerdestelle

Die Beschäftigten haben das Recht, sich bei der Beschwerdestelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen.
Grundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der folgende Link führt Sie auf die Seite vom Bundesministerium der Justiz zum AGG:
https://www.gesetze-im-internet.de

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