Zugang

Zum Studiengang kann zugelassen werden,

  1. wer an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule ein mindestens dreijähriges Studium, vorzugsweise in den Bereichen Verwaltungswissenschaften, Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder Informationsverarbeitung, mit mindestens der Note „befriedigend“ abgeschlossen hat oder im Ranglistenverzeichnis seines Absolventenjahrganges an der betreffenden Hochschule unter den 35 Prozent der besten Absolventen des jeweiligen Studienganges platziert war oder mindestens den ECTS-Grad B nachweist und
  2. eine einjährige einschlägige qualifizierte berufspraktische Erfahrung nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweist.

An ausländischen Hochschulen erworbene berufsqualifizierende Abschlüsse müssen den in Nr. 1 genannten gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit der Abschlüsse stellt der Prüfungsausschuss fest. Jeder andere Bewerber mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, der die Zugangsvoraussetzungen nach Nr. 1 nicht erfüllt, kann aufgrund einer Eignungsprüfung zum Studiengang zugelassen werden, sofern Studienplätze noch nicht besetzt sind.

Die Ausschreibung für das Immatrikulationsjahr 2025 erfolgt voraussichtlich im Januar/Februar 2025. Der Bewerbungszeitraum für den Studienbeginn im August 2024 ist beendet.

Der Zulassungsantrag ist ausschließlich online zu bearbeiten und muss an das Prüfungsamt der HSF Meißen bis zum Bewerbungsschluss, einschließlich der unten genannten Anlagen, übermittelt werden. Er gilt nur für die Vergabe der Studienplätze des betreffenden Zulassungstermins.

Nach der Bearbeitung des Zulassungsantrages sind folgende Unterlagen als PDF-Datei hochzuladen:

  1. Zeugnisse über bereits erworbene Studienabschlüsse, einschließlich einer Übersicht der Fächer bzw. Module und Einzelnoten,
  2. Nachweise über den erreichten Ranglistenplatz im Absolventenjahrgang und zum erreichten ECTS-Grad (sofern vorliegend),
  3. Darstellung des beruflichen Werdeganges einschließlich Nachweise (ggf. auch Zeugnisse) über bisherige einschlägige Berufstätigkeiten, Fort- und Weiterbildungen,
  4. Darstellung zu den Beweggründen für die Aufnahme des Studiums, zu den eigenen besonderen Qualifikationsvoraussetzungen für den Studiengang und zu den mit dem Studiengang angestrebten Zielen (Motivationsschreiben),
  5. eine Erklärung darüber, dass bisher keine Hochschulprüfung zum angestrebten Abschluss in demselben oder einem verwandten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden wurde bzw. dass gegenwärtig kein schwebendes Prüfungsverfahren an einer anderen Hochschule anhängig ist.

Zeugnisse und Nachweise sind nach Abschluss des Auswahl- und Zulassungsverfahrens von den zugelassenen Bewerbern in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Falls diese nicht in deutscher Sprache erstellt wurden, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung beizufügen. Anderenfalls gelten die Zeugnisse und Nachweise als nicht vorliegend und die Studienzulassung erlischt.

Unvollständig oder nicht fristgemäß eingegangene Bewerbungen werden im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt.

Bitte füllen Sie auch den Fragebogen zu den Informationsquellen zum Masterstudiengang aus. Dieser ist dem online-Zulassungsantrag beigefügt.

Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden zum Studium zugelassen. 

Sofern die Anzahl der Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die Anzahl der Studienplätze übersteigt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Der Prüfungsausschuss trifft seine Entscheidungen im Auswahlverfahren auf der Grundlage einer Rangfolge der Bewerber, die sich aus der Bewertung der eingereichten Unterlagen und einem Auswahlgespräch ergibt. Zur Durchführung des Auswahlverfahrens wird eine Auswahlkommission bestellt.

Die Rangfolge der Bewerber für die Zulassung zu den Auswahlgesprächen wird von der Auswahlkommission unter Berücksichtigung nachfolgender Kriterien ermittelt:

  • Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses unter Berücksichtigung des erreichten Ranglistenplatzes in seinem Absolventenjahrgang und seines erreichten ECTS-Grades,  
  • Einschlägigkeit des Curriculums des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses,
  • Einschlägigkeit und Grad der beruflichen Erfahrung sowie der Fort- und Weiterbildung,
  • Darstellung der Studienmotivation und
  • Ergebnis des Auswahlgesprächs.


Auswahlgespräche können von der Auswahlkommission als Einzel- oder Gruppengespräche durchgeführt werden. An Gruppengesprächen dürfen nicht mehr als fünf Bewerber teilnehmen. Die Dauer des Gesprächs beträgt für jeden Bewerber mindestens 20, höchstens jedoch 30 Minuten. An den Auswahlgesprächen nimmt, bezogen auf die Anzahl der Studienplätze, maximal die doppelte Anzahl Bewerber teil.

Die Eignungsprüfung wird nur durchgeführt, wenn weniger Bewerber die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, als zum Studiengang zugelassen werden können. In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss darüber hinaus Bewerbern die Möglichkeit der Eignungsprüfung gewähren.

Mit der Prüfung soll festgestellt werden, ob die Eignung und Motivation des Bewerbers erwarten lassen, dass er das Ziel des Studienganges auf wissenschaftlicher Grundlage selbstständig und verantwortungsbewusst erreichen kann.

Die Eignungsprüfung wird als Eignungsgespräch durchgeführt.

Die Zulassung zum Studiengang wird den Bewerbern vom Prüfungsausschussvorsitzenden schriftlich bekannt gegeben. Gleiches gilt für ablehnende Entscheidungen.

Weitere Einzelheiten zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren ergeben sich aus der Zulassungsordnung.

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