Prüfung

Zweck, Umfang und Durchführung der Masterprüfung

Die Masterprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiengangs. Durch die Masterprüfung wird festgestellt, ob die Zusammenhänge der Studieninhalte überblickt werden sowie die Fähigkeit vorhanden ist, wissenschaftliche Methoden anzuwenden und ob die für die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben wurden.

Die Masterprüfung besteht aus sämtlichen studienbegleitenden Modulprüfungen sowie der Masterarbeit und ihrer Verteidigung.

Modulprüfungen sind als Klausuren, mündliche oder alternative Prüfungen zu erbringen. Zu den alternativen Modulprüfungen gehören Projektleistungen, Seminarleistungen, Hausarbeiten und Essays. Projekt- und Seminarleistungen umfassen eine schriftliche Arbeit und eine Präsentation.

Stehen in Modulen verschiedene Prüfungsarten zur Auswahl, bestimmt der Prüfungsausschuss vor Beginn des Moduls die Art der zu erbringenden Prüfungsleistung.

Klausuren, mündliche Prüfungen und Präsentationen finden in der Regel am Ende der Semester vorwiegend an Wochenenden statt.

Mit der Masterarbeit und den Thesen zu dieser Arbeit sollen die Studenten nachweisen, dass sie innerhalb einer vorgegebenen Frist eine für die Studienziele relevante und praxisbezogene Problemstellung selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können.
Das Thema der Masterarbeit schlagen die Studenten ohne Rechtsanspruch auf Zulassung im 5. Semester vor. Mit dem Themenvorschlag sind die Ziele der Masterarbeit und eine Stellungnahme des vorgesehenen Betreuers vorzulegen. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. 
In der Verteidigung der Masterarbeit sollen die Studenten nachweisen, dass sie in der Lage sind, problembezogen Fragestellungen zu den Arbeitsergebnissen ihrer Masterarbeit auf wissenschaftlicher Grundlage zu vertiefen. Die Verteidigung besteht aus einer Präsentation und einer anschließenden Disputation.

Die Masterprüfung ist bestanden, wenn sämtliche Modulprüfungen sowie die Masterarbeit und ihre Verteidigung bestanden wurden.

Mit der Entrichtung der für das jeweilige Semester festgelegten Gebühr nach der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung in der jeweils geltenden Fassung sind die Studenten eingeschrieben und zu den jeweiligen Modulprüfungen angemeldet.

Akademischer Grad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die HSF Meißen den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „M.Sc.“.

Anrechnung von Studienzeiten, Modulprüfungen und ECTS-Leistungspunkten

Studienzeiten, Modulprüfungen und ECTS-Leistungspunkte können nach § 18 PO-PuGo aufgrund bereits erworbener Studienabschlüsse, Aus- und Weiterbildung sowie in der beruflichen Praxis erworbene Kompetenzen durch die Hochschule angerechnet werden. Beachten Sie hierzu die Hinweise zum Modulanrechnungsverfahren.

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