Steuerverwaltung

Berufsbild

Die Steuerverwaltung des Freistaates Sachsen ist mehrstufig aufgebaut. Die Absolventen des Studienganges kommen überwiegend in den Finanzämtern zum Einsatz und erbringen hier u. a. verschiedene Serviceleistungen für die steuerpflichtigen Bürger. Sie sollten daher neben der Freude am Umgang mit Menschen auch eine hohe Kommunikationsfähigkeit und die Bereitschaft mitbringen, Konflikte sachlich zu lösen.

Zu den Arbeitsbereichen, in denen Steuerbeamte der Laufbahngruppe 2.1 in einem Finanzamt tätig werden, zählen u. a.:

  • Veranlagungsstelle
    Hier werden eingereichte Steuererklärungen anhand der beigefügten Belege geprüft, entstandene Steuern ermittelt und durch Steuerbescheide festgesetzt.
  • Steuererhebung
    Wesentliche Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die mit den Steuerbescheiden festgesetzten Steuern auch tatsächlich der Staatskasse zufließen. Wird eine fällige Steuerschuld nicht beglichen, muss sie durch das Finanzamt zwangsweise beigetrieben werden.
  • Außenprüfung (insbesondere Betriebsprüfung)
    In Außenprüfungen ermitteln die Beschäftigten der Prüfdienste bei ausgewählten Betrieben (regelmäßig vor Ort) die für die Besteuerung maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der Steuerpflichtigen. Eine Außenprüfung ist eine umfassende Maßnahme der Sachaufklärung mit dem Ziel, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen.
  • Rechtsbehelfsstelle
    In diesem Arbeitsbereich wird über Rechtsbehelfe entschieden, die Steuerpflichtige gegen die Steuerbescheide eingelegt haben.

Das bundeseinheitliche Studium beginnt regelmäßig am 1. September eines Jahres. Die theoretischen Studienabschnitte von insgesamt 21 Monaten an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF) wechseln sich ab mit Praxisphasen von insgesamt 15 Monaten bei den Finanzämtern.

Das Fachstudium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium, in denen die steuerrechtlichen Studienfächer im Mittelpunkt stehen.

Das Grundstudium dient schwerpunktmäßig der Vermittlung der Grundlagen des Steuerrechts. Aufbauend auf diesen Lehrinhalten und den in der berufspraktischen Studienzeit gewonnen Erfahrungen dient das Hauptstudium der Vertiefung und Erweiterung bestimmter steuerfachlicher Themen. Darüber hinaus werden im Hauptstudium die im Grundstudium in Grundzügen behandelten methodischen und sozialen Kompetenzen umfassend vermittelt. In einer wissenschaftlichen Hausarbeit sind die in den Fachstudien erworbenen Kenntnisse anzuwenden.

Auf die computergestützte Steuerfestsetzung und Steuererhebung bereiten sich die Studenten in einem eigenen Schulungsfinanzamt an der Hochschule vor.

  • Abgabenrecht
  • Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Umsatzsteuer
  • Bilanzsteuerrecht
  • Internationales Steuerrecht
  • Besteuerung der Gesellschaften
  • Privatrecht
  • Öffentliches Recht
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Informations- und Wissensmanagement
  • Fächer der Sozial- und Methodenkompetenz

Abschluss

Das dreijährige Studium führt bei erfolgreichem Abschluss zur Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebenen der Finanz- und Steuerverwaltung mit fachlichem Schwerpunkt Steuerverwaltungsdienst (vormals gehobenen Dienst).

Darüber hinaus verleiht die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF) den akademischen Grad Diplom-Finanzwirt/in (FH), wenn zusätzlich eine eigenständige wissenschaftliche Leistung in Form einer Diplomarbeit erfolgreich erbracht wurde.

"Ausbildung und duales Studium in der sächsischen Steuerverwaltung" auf YouTube

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