Studium

Studienschwerpunkte

  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
  • Eingriffsverwaltung
  • Finanzwirtschaft
  • Kommunalrecht
  • Leistungsverwaltung
  • Personalmanagement
  • Privatrecht
  • Sozialwissenschaften
  • Verfassungs- und Europarecht
  • Verwaltungsinformatik
  • Verwaltungswissenschaften

Die Studienschwerpunkte des fachtheoretischen und berufspraktischen Studiums sind in Modulen beschrieben. Module sind zeitlich begrenzte, in sich abgeschlossene und abprüfbare, inhaltlich und methodisch zusammenhängende Lerneinheiten. Diese Einheiten werden durch Lernziele definiert, die als Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Modulbeschreibungen zusammengefasst und in einem Modulhandbuch veröffentlicht sind.

Jedem fachtheoretischen und berufspraktischen Modul sind entsprechend dem "European Credit Transfer and Accumulation System" ECTS-Leistungspunkte zugeordnet. Diese sind in der Modulbeschreibung ausgewiesen. ECTS-Leistungspunkte sind das quantitative Maß an durchschnittlichem Arbeitsaufwand, der durch die Studenten für das jeweilige Modul zu erbringen ist. Der Arbeitsaufwand umfasst die Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen, die Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, die Prüfungsvorbereitung, die Erbringung von Prüfungsleistungen, alle Arten des Selbststudiums sowie die Zeiträume, die für die Absolvierung der berufsintegrierten Praxismodule vorgesehen sind. Ein ECTS-Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden.

Die Gutschrift der ECTS-Leistungspunkte für bestandene Modulprüfungen erfolgt in vollem Umfang unabhängig von der Note.
Insgesamt sind 180 ECTS-Leistungspunkte zu erbringen, davon 120 im fachtheoretischen Studium und 60 ECTS-Leistungspunkte in den berufsintegrierten Praxismodulen.

Der Arbeitsaufwand der Studenten beträgt für die Präsenzlehrveranstaltungen ca. 830 Zeitstunden (ca. 1110 Lehrveranstaltungsstunden), für alle Arten des Selbststudiums einschließlich der Anfertigung von Seminar-, Haus- und Projektarbeiten sowie für die Durchführung von mündlichen und schriftlichen Prüfungen ca. 2470 Zeitstunden, für die Anfertigung der Bachelorarbeit 300 Zeitstunden und für die Durchführung der berufsintegrierten Praxismodule 1800 Zeitstunden.

Abschluss

Das Studium endet nach sechs Semestern mit der Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Laws (LL. B.).

Gleichzeitig erwerben die Absolventen die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst. Der Abschluss ist bundesweit anerkannt und ermöglicht sowohl einen Einsatz im Beamtenverhältnis als auch im Beschäftigungsverhältnis.

Fachtheoretisches Studium

Das fachtheoretische Studium wird am Fachbereich Allgemeine Verwaltung der HSF Meißen durchgeführt. Es umfasst 21 Pflichtmodule einschließlich der Bachelorarbeit und ihrer Verteidigung sowie ein Wahlpflichtmodul mit den Schwerpunkten „Besonderer Schutzauftrag des Staates“ oder „Besondere Handlungsfelder der Kommunen“.

Im Prozess der zu entwickelnden Fachkompetenzen eignen sich die Studenten Schlüsselqualifikationen an.

Neben den Modulbeschreibungen stehen Stoffgliederungspläne insbesondere für die Schwerpunktbildung im Selbststudium und für die Prüfungsvorbereitung zur Verfügung.

Innerhalb eines Semesters finden Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen an bis zu zwölf Wochenenden und im Rahmen von einer Präsenzwoche statt.

Berufspraktisches Studium

Das berufspraktische Studium wird in insgesamt zwei berufsintegrierten Modulen bei den Arbeitgebern der Studenten und weiteren geeigneten Ausbildungsstellen durchgeführt.

Das berufspraktische Studium dient der Einführung in das Praxisfeld sowie der Vertiefung und Festigung der in den fachtheoretischen Modulen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Es fördert die Ausprägung sozialer und kommunikativer Schlüsselqualifikationen in einer bürgerorientierten modernen Verwaltung mit Dienstleistungscharakter, z. B. durch Teamarbeit, Projektarbeit und Konfliktmanagement. Die Ausbildung erfolgt schwerpunktbezogen und nicht in einer Vielzahl von Arbeits- bzw. Ausbildungsgebieten.

Das berufsintegrierte praktische Studium ist nach § 5 Absatz 4 bis 6 APO-BBaAV und § 5 SO‑BBaAV zu organisieren und durchzuführen. Hinweise zum Inhalt und zur Organisation, zur Anfertigung und Bewertung der Praxisberichte sowie zur Erstellung von Praxiszeugnissen finden Studentinnen und Studenten, Ausbildungsleiterinnen und -leiter sowie Praxisbetreuerinnen und -betreuer in den nachfolgenden Dateien.

Weitere Einzelheiten zum Studium ergeben sich aus der Studienordnung.

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