Prüfung

Zweck, Umfang und Durchführung

Die Bachelorprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiengangs. Durch die Bachelorprüfung wird festgestellt, ob die Zusammenhänge der Studieninhalte überblickt werden sowie die Fähigkeit vorhanden ist, wissenschaftliche Methoden anzuwenden und ob die für die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben wurden.

Die Bachelorprüfung besteht aus sämtlichen studienintegrierenden Modulprüfungen sowie der Bachelorarbeit und ihrer Verteidigung.

Modulprüfungen sind als Klausuren, mündliche oder alternative Prüfungen zu erbringen. Zu den alternativen Modulprüfungen gehören Projektleistungen, Seminarleistungen und Hausarbeiten. Projekt- und Seminarleistungen umfassen eine schriftliche Arbeit und eine Präsentation.

Stehen in Modulen verschiedene Prüfungsarten zur Auswahl, bestimmt der Prüfungsausschuss vor Beginn des Moduls die Art der zu erbringenden Prüfungsleistung. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird den Studenten innerhalb der ersten acht Wochen eines Semesters bekanntgegeben.

Die Studenten im berufsintegrierenden Bachelorstudiengang legen dieselben Prüfungen ab, wie die Studenten im grundständigen Vollzeitstudiengang. Klausuren, mündliche Prüfungen und Präsentationen zu den Modulen im ersten Semester finden in der zweiten Januarhälfte 2020 statt. Sofern eine Hausarbeit als Prüfungsleistung zu erbringen ist, ist diese semesterbegleitend anzufertigen.

Mit der Bachelorarbeit und den Thesen zu dieser Arbeit sollen die Studenten nachweisen, dass sie innerhalb einer vorgegebenen Frist eine für die Studienziele relevante und praxisbezogene Problemstellung selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können.
Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt berufsintegrierend vier Monate.
In der Verteidigung der Bachelorarbeit sollen die Studenten nachweisen, dass sie in der Lage sind, problembezogen Fragestellungen zu den Arbeitsergebnissen ihrer Bachelorarbeit auf wissenschaftlicher Grundlage zu vertiefen. Die Verteidigung besteht aus einer Präsentation und einer anschließenden Disputation.

Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn sämtliche Modulprüfungen sowie die Bachelorarbeit und ihre Verteidigung bestanden wurden.

Mit der Entrichtung der für das jeweilige Semester bzw. das jeweilige Studienjahr festgelegten Gebühr nach der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung in der jeweils geltenden Fassung sind die Studenten zu den jeweiligen Modulprüfungen angemeldet.

Weitere Einzelheiten zum Prüfungsverfahren ergeben sich aus der Prüfungsordnung.

Anrechnung von Studienzeiten, Prüfungsleistungen und ECTS-Leistungspunkten

Studienzeiten, Modulprüfungen und ECTS-Leistungspunkte können nach § 20 APO-BBaAV aufgrund bereits erworbener Studienabschlüsse, Aus- und Weiterbildung sowie beruflichen Praxis durch die Hochschule angerechnet werden. Sofern ein Modul angerechnet wird, müssen die dazu gehörigen Lehrveranstaltungen nicht besucht und Prüfung nicht abgelegt werden. Aus der Regelung ergeben sich auch die Begrenzungen für Anrechnungen. Insbesondere sind die Fristen zur Einreichung entsprechender Anträge zu beachten.

Anträge auf Anrechnung von Studienzeiten, Prüfungsleistungen und ECTS-Punkte sind zu richten an:

Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
Fachbereich Allgemeine Verwaltung
z.Hd. des Fachbereichsleiters
Herbert-Böhme-Straße 11
01662 Meißen

und mit allen Anlagen in elektronischer Form an folgende Email-Adressezu richten:
anrechnungen@hsf.sachsen.de.

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