Gebühren

Der Studiengang wird kostendeckend durch Gebühren finanziert und ist deshalb gebührenpflichtig. Die HSF Meißen erhebt Benutzungsgebühren nach Maßgabe der Sächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsAuFGebVO).

Die Gebühr für den gesamten Studiengang beträgt einschließlich aller Prüfungsgebühren pro Teilnehmer 6.800 €.

  • GebO-BBaAV (*.pdf, 113 KB)Gebührenordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen für den Berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Allgemeine Verwaltung
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