Praktikum

Das berufspraktische Studium wird im 3. und im 6. Semester bei den Einstellungsbehörden und weiteren geeigneten Ausbildungsstellen durchgeführt. Dabei liegt der Schwerpunkt überwiegenden in der Einstellungsbehörde. Praxisbetreuer leiten die Studenten während des berufspraktischen Studiums an.

Die Studenten vertiefen während der Praxiszeiten vorrangig die im fachtheoretischen Studium erworbenen Methoden-, Fach- und Sozialkompetenzen und wenden das erworbene Wissen bei der Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen an.

Für Praktikumsabschnitte außerhalb der Einstellungsbehörde bewerben sich die Studenten unmittelbar bei den Ausbildungsstellen. Spätestens zwei Monate vor Beginn des Praktikums beantragen die Studenten bei der HSF Meißen die Zuweisung zu den von ihnen ausgewählten Ausbildungsstellen. Den dazugehörigen Antrag finden Sie zum Herunterladen weiter unten.

Jedes berufspraktische Modul endet mit einer Modulprüfung. Diese wird jeweils als Fachgespräch und/oder Rollenspiel und Praxistest durchgeführt.

Im Bachelorstudiengang Sozialverwaltung umfasst das berufspraktische Studium vier Pflichtmodule und ein Wahlpflichtmodul.

Folgende Module des 3. Semesters werden in der jeweiligen Einstellungsbehörde (Landkreise, kreisfreie Städte bzw. Kommunaler Sozialverband Sachsen) absolviert:

  • Sozialverwaltungsverfahren I (9 Wochen) und
  • Sozialrechtliche Fallbearbeitung I (6 Wochen).

Das neunwöchige Wahlpflichtmodul "Andere Stellen mit Sozialrechtsbezug" ist in Form eines zweiwöchigen Praktikums bei einer sozialen Einrichtung und in Form eines siebenwöchigen Praktikums bei einer anderen Behörde mit Sozialrechtsbezug (z.B. Jobcenter, Wohngeldstellen, Landesdirektion Sachsen, Kommunaler Sozialverband Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz) in der Bundesrepublik Deutschland oder in Ländern der europäischen Union  bzw. bei Sozialleistungsträgern (z.B. Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Berufsgenossenschaften) zu absolvieren.

Folgende Module des 6. Semesters werden in der jeweiligen Einstellungsbehörde (Landkreise, kreisfreie Städte bzw. Kommunaler Sozialverband Sachsen) absolviert:

  • Sozialrechtlichen Fallbearbeitung II (12 Wochen)
  • Sozialverwaltungsverfahren II (9 Wochen)

Termine

3. Semester (EJ 2023)

08.07.2024 bis 24.01.2025

Einreichen der Anträge bis zum 26.04.2024

Ansprechpartnerin

Modulbeauftragter

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