Sozialverwaltung

Berufsbild

Wer diesen Studiengang absolvieren möchte, sollte neben der Freude am Umgang mit Menschen und Interesse an sozialrechtlichen sowie sozialpolitischen Themenstellungen auch eine hohe Kommunikationsfähigkeit sowie die Bereitschaft mitbringen, Konflikte sachlich zu lösen.

Zu den Tätigkeitsfeldern, in denen die Absolventen zum Einsatz kommen können, zählen unter anderem

  • Gewährung von Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II),
  • Gewährung von Leistungen nach dem Bundeselterngeldgesetz und Landeserziehungsgeldgesetz,
  • Feststellung von Behinderungen nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX),
  • Durchführung der begleitenden Hilfe und des Kündigungsschutzes nach dem Schwerbehindertenrecht
  • Gewährung von Leistungen nach dem Landesblindengesetz,
  • Durchführung der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechtes nach dem Bundesversorgungsgesetz (hierzu zählen u. a. die Entschädigung der Opfer der beiden Weltkriege, der Opfer von Gewalttaten und der Impfgeschädigten) einschließlich der Kriegsopferfürsorge.

Der Bachelorstudiengang Sozialverwaltung beginnt regelmäßig am 1. September eines Jahres. Er ist modularisiert aufgebaut und interdisziplinär ausgerichtet.

Das Studium dauert insgesamt mindestens drei Jahre. Es gliedert sich in vier Semester Fachtheorie und zwei Semester Berufspraxis. Theoretische und praktische Studienzeiten wechseln einander ab.

Die Fachtheorie mit 17 Modulen sowie das Bachelormodul finden an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen statt. Die Berufspraxis mit fünf Modulen absolvieren die Studierenden in den Landkreisen, Kreisfreien Städten oder beim Kommunalen Sozialverband in Sachsen. Wahlpraktika außerhalb der Sozialverwaltung ermöglichen es, sich Kenntnisse über Arbeitsinhalte und Arbeitsabläufe anderer Behörden und Einrichtungen, die ebenfalls mit Fragen des Sozialrechts befasst sind, anzueignen.

Inhaltlich liegt der Studienschwerpunkt auf dem Gebiet des Sozialrechts. Darüber hinaus werden auch Kenntnisse zum allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Privatrecht vermittelt. Ferner beschäftigten sich die Studenten umfassend mit wirtschafts-, verwaltungs- und sozialwissenschaftlichen Fragestellungen. Die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, die für eine berufliche Tätigkeit in der öffentlichen Sozialverwaltung unabdingbar sind, rundet das Studium ab.

  • Sozialhilferecht und Grundsicherung
  • Familienhilfe
  • Schwerbehindertenrecht/Landesblindengeld
  • Kranken- und Pflegeversicherungsrecht
  • Unfallversicherungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Kinder- und Jugendhilferecht
  • Sozialverfahrensrecht
  • Verfassungs- und Verwaltungsrecht
  • Europarecht
  • Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht
  • Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
  • Verwaltungsinformatik
  • Verwaltungswissenschaften

Das Studium endet nach sechs Semestern mit der Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Laws (LL. B.).

Gleichzeitig erwerben die Absolventen die Befähigung für die erste Einstiegsebene der höheren Laufbahn der Fachrichtung Gesundheit und Soziales.

Der Abschluss ist bundesweit anerkannt und ermöglicht sowohl einen Einsatz im Beamtenverhältnis als auch im Angestelltenverhältnis.

Duales Studium "Sozialverwaltung" im Landratsamt Erzgebirgskreis auf YouTube

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