Praktikum

Das berufspraktische Studium wird im II., IV., VI. und VIII. Studienabschnitt bei den Einstellungsbehörden und weiteren geeigneten Ausbildungsstellen durchgeführt. Dabei liegt der Schwerpunkt überwiegend in der Einstellungsbehörde. Praxisbetreuer leiten die Studenten während des berufspraktischen Studiums an.

Die Studenten vertiefen während der Praxiszeiten vorrangig die im fachtheoretischen Studium erworbenen Methoden-, Fach- und Sozialkompetenzen und wenden ihr Wissen bei der Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen an.

Für Hospitationen im III. und V. Studienabschnitt außerhalb der Einstellungsbehörde bewerben sich die Studenten unmittelbar bei den Ausbildungsstellen. Spätestens zwei Monate vor Beginn des Praktikums beantragen die Studenten bei der HSF Meißen die Zuweisung zu den von ihnen ausgewählten Ausbildungsstellen. Das dazugehörige Antragsformular finden Sie  weiter unten zum Herunterladen.

Jedes berufspraktische Modul endet mit einer Modulprüfung. Diese wird jeweils als Fachgespräch oder Praxistest durchgeführt.

Im Bachelorstudiengang Sozialversicherung umfasst das berufspraktische Studium vier Pflichtmodule und zwei Wahlpflichtmodule.

Folgende Module im II. bis VI. Studienabschnitt werden in der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland absolviert:

  • Verwaltungshandeln in der Rentenversicherung
  • Beitragseinzug und Beitragsprüfung
  • Bearbeiten von Leistungsanträgen I und II.

Im VIII. Studienabschnitt sind zwei aus vier Wahlpflichtmodulen aus folgenden Bereichen in der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland durchzuführen:

  • Rechtsbehelfe
  • Querschnittsverwaltung
  • Sachbearbeitung im Renten- oder Rehateam
  • Auskunft und Beratung

Für den laufenden Einstellungsjahrgang bis 2015:

Folgende Module des 6. Semesters werden in der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland absolviert:

  • Bearbeitung von Änderungen im Rentenzahlbestand
  • Versicherte und ihre Rechte

Das Wahlpflichtmodul „ Querschnittsverwaltung beim Rentenversicherungsträger“ soll die Studenten in verschiedene Querschnittsbereiche innerhalb der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland einführen.

Im Wahlpflichtmodul „Leistungsträger außerhalb der Sozialversicherung“ machen sich die Studenten mit der Rechtsanwendung bei einem Träger nach dem Sozialgesetzbuch außerhalb der Sozialversicherung im In- und Ausland vertraut.

Ansprechpartnerin

Modulbeauftragter

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