Hygienekonzept und aktuelle Ergänzungsregelungen der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
Geltung des Hygienekonzeptes, Allgemeine Corona-Schutz-Regeln
Auf dem Campus der HSF Meißen und im ICM gilt das Hygienekonzept der HSF Meißen und die allgemeinen und teilweise gesetzlich angeordneten sog. AHALT-Regeln, also
A Abstand halten
H Hygienemaßnahmen einhalten
A Alltag mit Mund-Nasen-Schutz (Empfehlung)
L regelmäßiges Lüften
T regelmäßige Durchführung der verpflichtenden Selbstests (sofern eine Testpflicht besteht).
Diese Regeln werden im Hygienekonzept konkretisiert und durch besondere Schutzmaßnahmen ergänzt. Die Hochschulleitung kann anlassbezogen verschärfende Maßnahmen (Ausweitung der Masken- und Abstandspflicht, Testungen usw.) im Einklang mit der SächsCoronaSchVO anordnen.
Download des Hygienekonzepts
Aktuelle Ergänzungsregelungen Stand 30.05.2022
Die Ausführungen geben den aktuellen Rechtsstand wieder, ergänzen das Hygienekonzept und gelten ebenfalls unmittelbar.
1. Zutrittsverbot
Den folgenden Personengruppen ist ein Zugang zur Einrichtung durch die im Hygienekonzept benannten Verantwortlichen zu untersagen:
- Personen die mindestens ein Symptom (Atemnot, neuauftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber oder Geruchs- und Geschmacksstörungen) aufweisen, welches auf eine Infektion mit COVID-19 hindeutet,
- Personen die nachweislich an COVID-19 erkrankt sind, durch eine Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Absonderung oder in häusliche Quarantäne versetzt wurden,
- Personen welche die Einhaltung einer bestehenden Testpflicht verweigern oder missachten,
- Personen die wiederholt gegen die Einhaltung des Hygienekonzeptes verstoßen.
2. Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
In allen öffentlich zugänglichen Bereichen von Gebäuden und geschlossenen Räumen auf dem Campus der HSF Meißen und im ICM gilt für alle Nutzer*innen die dringende Empfehlung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Empfehlung gilt für den allgemeinen Dienst-, Studien-, Fortbildungs- und Prüfungsbetrieb sowie die Nutzung der Bibliothek und der Mensa.
3. Abstandsgebot
Wo immer möglich, soll der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Menschenansammlungen sind zu vermeiden. Die Lehrsäle und Seminarräume, die Bibliothek, die Mensa und die Mehrzweckhalle auf dem Campus bzw. im ICM sind weiterhin kapazitätsbeschränkt. Genutzt werden dürfen nur die GEKENNZEICHNETEN Arbeitsplätze, die einen Abstand von 1,5 Metern während der Lehr- oder Fortbildungsveranstaltung sicherstellen.
Ab dem 30. Mai 2022 kann vom Abstandsgebot abgewichen und die in Anlage 2 ausgewiesene Normalkapazität von Räumen wieder genutzt werden, wenn der jeweils Verantwortliche (siehe Ziffer 6.2 des Hygienekonzeptes) dies nach Bewertung der Infektionslage zulässt. In diesem Fall dürfen auch die nicht gekennzeichneten Plätze genutzt werden.
4. Testpflicht
Testpflicht/Testkategorien
Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Selbsttestverpflichtungen durch den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber vorgegeben und durch die Nutzer*innen zu beachten bzw. einzuhalten.
Freiwillige Testungen werden weiterhin in einem Umfang von mind. einem Test pro Woche angeboten. Die dafür benötigten Test-Kits können an der Rezeption im Haus 3 abgeholt werden.
5. Mensanutzung
Der Zutritt zur Mensa ist ab dem 04.04.2022 auch wieder für externe Gäste zulässig.
6. Bibliothek
Ab dem 30. Mai 2022 kann bis auf Weiteres vom Abstandsgebot (bzw. der Kapazitätsbeschränkung) in der Bibliothek abgewichen werden, da der Kanzler als Verantwortlicher (siehe Ziffer 6.2 des Hygienekonzeptes) dies aufgrund der aktuellen Infektionslage zugelassen hat. Alle vorhandenen Arbeitsplätze sind deshalb ohne vorherige Anmeldung wieder uneingeschränkt nutzbar. Die in der Anlage 2 festgeschriebene Kapazitätsbeschränkung der Bibliothek bleibt für die Dauer der Anwendbarkeit dieser Abweichungsregelung unbeachtlich.