FAQ nach Erhalt der Einladung

Wird auf dem Anmeldeformular der Übernachtungswunsch angezeigt, so wird – bei freier Kapazität – bei mehrtägigen Seminaren angenommen, dass die Teilnehmenden am ersten Seminartag an und am letzten Seminartag abreisen. An Sonn- oder Feiertagen ist eine Anreise nicht möglich. 
Bei der Teilnahme an aufeinanderfolgenden Fortbildungsveranstaltungen besteht die Möglichkeit einer Zwischenübernachtung . Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Fortbildungsbeauftragten. Eine Übernachtungsbestätigung oder -absage erfolgt mit der Einladung. 
Vorabendanreisen sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Die nachträgliche An- oder Abmeldung hinsichtlich des Übernachtungswunsches ist nur durch die Fortbildungsbeauftragten möglich. Meldungen durch die Teilnehmenden selbst werden grundsätzlich durch das Fortbildungszentrum nicht berücksichtigt, da mit der nachträglichen An- oder Abmeldung der Übernachtung immer eine Veränderung der amtlichen Verpflegung (Vollverpflegung oder nur Mittagessen) des Teilnehmenden verbunden ist, was für die Anmeldebehörde kostenwirksam wird (vgl. Verpflegungsregelungen).

Bedienstete der sächsischen Staatsverwaltung sowie die Bediensteten der mittelbaren sächsischen Staatsverwaltung (z. B. Universitäten, Stiftungen) erhalten eine amtlich unentgeltliche Unterkunft. Für Teilnehmende aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes kostet die Unterkunft 22 € pro Person und Nacht. 

Alle Zimmer sind mit Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet.

Reisekosten und ggf. Trennungsgeld der Teilnehmenden trägt die entsendende Dienststelle.

Das Aufladen von Elektrofahrzeugen an den auf dem Campus der HSF Meißen befindlichen Ladesäulen ist ausschließlich Dienstwagen vorbehalten. Bitte nutzen Sie dafür die erhaltene Zahlkarte von Ihrer Behörde.

Informationen zu den örtlichen Parkmöglichkeiten entnehmen Sie bitte Ihrer Einladung. Wir verweisen desweiteren auf unsere Campusnavigation https://www.hsf.sachsen.de/hochschule/campusnavigation/
Bitte beachten Sie unsere Park- und Campusordnung https://www.hsf.sachsen.de/hochschule/rechtsgrundlagen/.

 

Für die Realisierung der drahtlosen Kommunikation über WLAN gibt es unterschiedliche, parallel bereitgestellte Zugänge:
1. SVN-WLAN: für das mobile Arbeiten von Landesbediensteten mit Zugriff auf SVN-interne Ressourcen ihrer jeweiligen Behörde (dienstliche Endgeräte müssenen entsprechend eingerichtet worden sein)
2. SVN-GastNetz: für den Internetzugang ohne Zugriff auf SVN-Ressourcen und  interne Behördendienste. Der Zugang zum SVN-GastNetz bedarf einer individuellen Registrierung. Dieser wird nur auf Anfrage bzw. nur für die Teilnehmenden bestimmter Fortbildungsformate (z .B. Lehrgänge) eingerichtet.

Grundsätzlich ja. Zum Teil ist die Stromversorgung noch nicht an jedem Platz sichergestellt. Diese wird aber derzeit schrittweise ausgebaut.

Wenn vorhanden, finden Sie Online-Materialien im Webportal in Ihrem persönlichen Bereich unter der Rubrik "Veranstaltungsdokumente".

Ja, Seminarmaterialien können je nach Veranstaltungskonzept (z. B. Live Online-Seminar) und unter Zustimmung der Dozierenden digital zur Verfügung gestellt werden. Sofern Seminarmaterialien eingestellt wurden, werden Ihnen diese in Ihrem persönlichen Bereich des Webportals unter der Rubrik "Veranstaltungsdokumente" angezeigt.

Dies ist in Ausnahmefällen möglich. Es besteht folgende Einschränkung: Bei bereits begonnenen Lehrgängen (z. B. Verwaltungsqualifizierung) oder mehrtägigen Seminaren sind derartige Wechsel i. d. R. nur aufgrund von Erkrankung und nach Abstimmung mit Ihren Fortbildungsbeauftragten sowie dem Fortbildungszentrum möglich.

Falls die Betreuung eines Kindes (ab 3 Jahren) am Lehrgangsort Meißen erforderlich sein sollte, ist das Fortbildungszentrum bei der Vermittlung eines Betreuungsangebotes gern behilflich. Bitte vermerken Sie Ihren diesbezüglichen Wunsch auf Ihrer Seminaranmeldung. Übernachtungskosten von mitreisenden Kindern sind von den Teilnehmenden zu tragen. 


Ihr Anliegen wurde durch die aufgeführten Fragen nicht beantwortet? Bitte nehmen Sie mit uns unter Fortbildungszentrum@hsf.sachsen.de Kontakt auf.


Zurück zur Übersicht der FAQ von Teilnehmerinnen / Teilnehmer

zurück zum Seitenanfang