FAQ zur Interessenbekundung / Anmeldung

Bitte informieren Sie sich in der Anleitung FoBiZ Webportal für Bedienstete https://www.hsf.sachsen.de/fortbildungszentrum/fortbildungsprogramm-2023-webportale/ über die Verfahrensweise des Webportals bzw. kontaktieren unsere Ansprechpartner Webportale Fortbildung unter webportal.fortbildung@hsf.sachsen.de.

Die Anmeldungen für Bedienstete der sächsischen Staatsverwaltung sowie für Bedienstete der mittelbaren sächsischen Staatsverwaltung (z. B. Universitäten, Stiftungen) erfolgt in der Regel durch deren Fortbildungsbeauftragte. Eine direkte Anmeldung durch Beschäftigte ist nicht möglich. Anmeldungen erfolgen online über das Webportal des Fortbildungszentrums im Internet unter: www.hsf.sachsen.de/fortbildungszentrum/fortbildungsprogramm-2023-webportale/
Hinweise zu den behördeninternen Regelungen erhalten Sie von den Fortbildungsbeauftragten Ihrer Behörde. 

Bitte wenden Sie sich an unseren Ansprechpartner Webportale Fortbildung unter +49 3521- 473-713 oder webportal.fortbildung@hsf.sachsen.de .

Wenn Ihre Frage auf ein gewünschtes Fortbildungsangebot abzielt, dass der Fortbildungskatalog/ das Webportal derzeit nicht abbildet, nehmen Sie bitte Kontakt mit den Fortbildungsbeauftragten Ihrer Behörde auf. Wenn sich Ihre Frage auf eine Veranstaltung bezieht, die z. B. im vergangenen Jahr angeboten wurde, dann richten Sie Ihr Anliegen bitte an fortbildungzentrum@hsf.sachsen.de

Bitte richten Sie Ihr Anliegen an die Fortbildungsbeauftragten Ihrer Behörde.

Teilnahmeberechtigt an den Fortbildungsveranstaltungen sind vorrangig Bedienstete der sächsischen Staatsverwaltung sowie die Bediensteten der mittelbaren sächsischen Staatsverwaltung (z. B. Universitäten, Stiftungen). Anmeldungen aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes können im Einzelfall bei freien Kapazitäten zugelassen werden. 
Soweit die Fortbildungsveranstaltungen speziell der Förderung des fachlichen Austausches zwischen staatlichen und kommunalen Stellen dienen, sind auch kommunale Bedienstete (kostenfrei) teilnahmeberechtigt.

Dies ist grundsätzlich möglich. Es bestehen aber folgende Einschränkungen: Bei bereits begonnen Lehrgängen (zum Beispiel Verwaltungsqualifikation) sind derartige Wechsel nur aufgrund Erkrankung oder bei dringendem dienstlichen Interesse möglich. Das dienstliche Interesse ist durch die jeweilige Dienststellenleitung zu bestätigen.

Ein automatisches Umbuchen auf  den nächsten Durchführungstermin ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich bei Umbuchungswünschen an Ihre Fortbildungsbeauftragten.

Sie erhalten die Einladung ca. drei bis vier Wochen vor Seminarbeginn.


Ihr Anliegen wurde durch die aufgeführten Fragen nicht beantwortet? Bitte nehmen Sie mit uns unter Fortbildungszentrum@hsf.sachsen.de Kontakt auf.


Zurück zur Übersicht der FAQ von Teilnehmerinnen / Teilnehmer

zurück zum Seitenanfang