Wohnen

In der Studentenwohnanlage in Meißen-Bohnitzsch stehen Ihnen Wohneinheiten bestehend aus 3 Einzelzimmern, Küche und Bad zur Verfügung. Duschen werden durch zwei Wohneinheiten gemeinsam genutzt.

Um den Bedarf an studentischem Wohnraum vollständig zu decken, sind für die Studierenden zusätzlich im Stadtgebiet Meißen rechtselbisch Wohnungen angemietet. Es handelt sich in der Regel um 2- bis 4-Raum-Wohnungen, in denen jeder Studierende ein Zimmer bewohnt und Küche und Bad gemeinsam genutzt werden.

Information zur Beantragung eines Wohnplatzes in der Zeit des fachtheoretischen Studiums an der Hochschule

Sehr geehrte Studierende,

die Wohnplatzbeantragung erfolgt ausschließlich online.

Nach der Zulassung zum Studium erhalten Sie im Juli/August von der Hochschule Meißen (FH) per E-Mail ein Informationsschreiben, die Anleitung zum Anmeldeprocedere sowie die Zugangsdaten für das Studentenportal der Hochschule Meißen (FH). Nach Ergänzung Ihrer persönlichen Zugangsdaten haben Sie dort die Möglichkeit, verbindlich einen Wohnplatz zu beantragen.

Die Wohnräume der Hochschule Meißen (FH) befinden sich in städtischen Wohnungen bzw. in der studentischen Wohnanlage Meißen – Bohnitzsch.
Die städtischen Wohnungen sind über das rechtselbische Stadtgebiet Meißens sowie dem Coswiger Stadtteil Neusörnewitz verteilt. Es handelt sich in der Regel um 2- bis 4-Raum-Wohnungen, in denen jeder Student ein Einzelzimmer bewohnt. Die Küche sowie das Bad werden gemeinsam genutzt.
Die Wohneinheiten in Meißen Bohnitzsch mit 300 Wohnplätzen sind in 3-Raum-Wohnungen mit Bad und Küche unterteilt. Die Duschen werden von zwei Wohneinheiten gemeinsam genutzt.

Die monatliche Miete für ein Einzelzimmer beträgt derzeit, vorbehaltlich einer Betriebskostenanpassung im Jahresverlauf, 180,00 €.

Die Internetnutzung und der Fernsehempfang sind inklusive.

Persönliche Gegenstände wie Steppdecken, Kopfkissen, Bettwäsche und Küchenutensilien sind selbst mitzubringen.

Erhalten Sie bis 4 Wochen vor Studienbeginn keine Absage, dann können Sie davon ausgehen, dass Ihnen ein Wohnplatz zur Verfügung steht.

Ansprechpartnerin

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