Zugang

Im Unterschied zu anderen Hochschulen und Universitäten absolvieren Sie das Studium an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum in einem öffentlich-rechtlichen bzw. privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis bzw. im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Dem jeweiligen Status entsprechend erhalten Sie Ausbildungsvergütung bzw. Beamtenanwärterbezüge. Sie werden daher nicht an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum „eingeschrieben“, sondern im Ergebnis eines mehrstufigen Auswahlverfahrens von der zuständigen Einstellungsbehörde eingestellt.

Um eingestellt werden zu können, müssen Sie zum Studienbeginn für alle Studiengänge über eine abgeschlossene, zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung/Ausbildung verfügen sowie ggf. die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. 

Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind ausdrücklich erwünscht. Menschen mit schweren Behinderungen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Für Menschen mit Behinderung kann durch entsprechende Betreuung und speziell ausgestattete Arbeitsplätze in den jeweiligen Dienststellen die praktische Ausbildung innerhalb des Studiums in vollem Umfang ermöglicht werden. Während der fachtheoretischen Studienabschnitte finden Studierende mit Behinderung an der Hochschule die notwendigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium. Behindertengerechte Wohnheimplätze sind vorhanden. Studenten, Dozenten und Mitarbeiter der Verwaltung bemühen sich individuell um die Integration von Menschen mit Behinderung an der Hochschule.

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