Zugang

Im Unterschied zu anderen Hochschulen und Universitäten absolvieren Sie das Studium an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis bzw. im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Dem jeweiligen Status entsprechend erhalten Sie Ausbildungsvergütung oder Beamtenanwärterbezüge. Sie werden daher nicht an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum „eingeschrieben“, sondern im Ergebnis eines mehrstufigen Auswahlverfahrens von der zuständigen Einstellungsbehörde eingestellt.

Um eingestellt werden zu können, müssen Sie zum Studienbeginn über die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife verfügen. Darüber hinaus kann das Studium auch mit Abschlüssen der beruflichen Aufstiegsfortbildung aufgenommen werden. Bewerberinnen und Bewerber mit einer Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung im erlernten Beruf können nach erfolgreicher Hochschulzugangsprüfung ein Studium beginnen. Einzelheiten zum Hochschulzugang können dem § 18 Absatz 1 bis 6 Sächsisches Hochschulgesetz entnommen werden. Darüber hinaus müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind ausdrücklich erwünscht. Menschen mit schweren Behinderungen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Für Menschen mit Behinderung kann durch entsprechende Betreuung und speziell ausgestattete Arbeitsplätze in den jeweiligen Dienststellen die praktische Ausbildung innerhalb des Studiums in vollem Umfang ermöglicht werden. Während der fachtheoretischen Studienabschnitte finden Studierende mit Behinderung an der Hochschule die notwendigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium. Behindertengerechte Wohnheimplätze sind vorhanden. Studenten, Dozenten und Mitarbeiter der Verwaltung bemühen sich individuell um die Integration von Menschen mit Behinderung an der Hochschule.

zurück zum Seitenanfang