Studienrichtungen und Einstellungsbehörden

Im Ergebnis des mehrstufigen Auswahlverfahrens werden geeignete Bewerber/Bewerberinnen von der zuständigen Einstellungsbehörde eingestellt.

Folgende Einstellungsbehörden gibt es:

Einstellungsbehörde:

die Landesdirektion Sachsen sowie die Städte, Gemeinden und Landkreise.

Ansprechpartnerin: stellvertretend für alle Einstellungsbehörden

Einstellungsbehörde:

das Landesamt für Steuern und Finanzen

Ansprechpartner:

Für den Studienbeginn im Jahr 2024 werden keine Studienplätze angeboten.

Einstellungsbehörde:

das Landesamt für Steuern und Finanzen

Ansprechpartnerin:

Einstellungsbehörde:

das Oberlandesgericht Dresden

Ansprechpartnerin:

Einstellungsbehörden:

die kreisfreien Städte (Leipzig, Chemnitz, Dresden), die Landkreise, der Kommunale Sozialverband und das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Ansprechpartner: stellvertretend für die Einstellungsbehörden

Einstellungsbehörde:

die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Standort Dresden

Ansprechpartnerin:

Einstellungsbehörde:

die Landesdirektion Sachsen sowie Städte, Gemeinden und Landkreise

Ansprechpartnerin:
 

zurück zum Seitenanfang