Studienrichtungen und Einstellungsbehörden

Im Ergebnis des mehrstufigen Auswahlverfahrens werden geeignete Bewerber/Bewerberinnen von der zuständigen Einstellungsbehörde eingestellt.

Folgende Einstellungsbehörden gibt es:

Einstellungsbehörde:

die Landesdirektion Sachsen sowie die Städte, Gemeinden und Landkreise.

Ansprechpartnerin: stellvertretend für alle Einstellungsbehörden

Einstellungsbehörde:

das Landesamt für Steuern und Finanzen

Ansprechpartner:

Einstellungsbehörde:

das Landesamt für Steuern und Finanzen

Ansprechpartnerin:

Einstellungsbehörde:

das Oberlandesgericht Dresden

Ansprechpartnerin:

Einstellungsbehörden:

die kreisfreien Städte (Leipzig, Chemnitz, Dresden), die Landkreise, der Kommunale Sozialverband und das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Ansprechpartner: stellvertretend für die Einstellungsbehörden

Einstellungsbehörde:

die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Standort Dresden

Ansprechpartnerin:

 

Standort Leipzig

Ansprechpartner:

Die fachwissenschaftlichen Studienabschnitte sind an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel abzuleisten.

Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen.

Weitere Informationen zur Organisation, zum Aufbau und Inhalt des Studiums erteilt Ihnen gern das Sächsische Staatsministerium der Justiz.

Für den Studienbeginn im Jahr 2024 werden keine Studienplätze angeboten.

Ansprechpartnerin:

Einstellungsbehörde:

die Landesdirektion Sachsen

Ansprechpartnerin:

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