Studienrichtungen und Einstellungsbehörden
Im Ergebnis des mehrstufigen Auswahlverfahrens werden geeignete Bewerber/Bewerberinnen von der zuständigen Einstellungsbehörde eingestellt.
Folgende Einstellungsbehörden gibt es:
Einstellungsbehörde:
die Landesdirektion Sachsen sowie die Städte, Gemeinden und Landkreise.
Ansprechpartnerin: stellvertretend für alle Einstellungsbehörden
Einstellungsbehörde:
das Landesamt für Steuern und Finanzen
Ansprechpartner:
Einstellungsbehörde:
das Landesamt für Steuern und Finanzen
Ansprechpartnerin:
Einstellungsbehörde:
das Oberlandesgericht Dresden
Ansprechpartnerin:
Justizamtsrätin Anja Ehrlich
Telefon: (+49) (0351) 4 46 12 71
E-Mail: ausbildung@olg.justiz.sachsen.de
Einstellungsbehörden:
die kreisfreien Städte (Leipzig, Chemnitz, Dresden), die Landkreise, der Kommunale Sozialverband und das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Ansprechpartner: stellvertretend für die Einstellungsbehörden
Einstellungsbehörde:
die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Standort Dresden
Ansprechpartnerin:
Standort Leipzig
Ansprechpartner:
Die fachwissenschaftlichen Studienabschnitte sind an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel abzuleisten.
Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen.
Weitere Informationen zur Organisation, zum Aufbau und Inhalt des Studiums erteilt Ihnen gern das Sächsische Staatsministerium der Justiz.
Für den Studienbeginn im Jahr 2024 werden keine Studienplätze angeboten.
Ansprechpartnerin:
Einstellungsbehörde:
die Landesdirektion Sachsen
Ansprechpartnerin: