Auswahlverfahren

Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2024 für den Studienbeginn im September 2024.

Studieninteressenten werden in ein mehrstufiges Auswahlverfahren einbezogen. Dieses beginnt mit einem Auswahltest, zu dem die Bewerber per E-Mail eingeladen werden.

Die Bewerberinnen und Bewerber, die auf Grund ihrer Leistung im Auswahltest in die engere Auswahl einbezogen werden, erhalten Einladungen zu Vorstellungsgesprächen. Nach deren Abschluss entscheiden die Einstellungsbehörden, welche der Bewerberinnen und Bewerber für das Studium am besten geeignet sind. Diese erhalten von der jeweiligen Einstellungsbehörde eine verbindliche Einstellungszusage.

Die für die Studiengänge

  • Steuerverwaltung
  • Staatsfinanzverwaltung
  • Vollzugs- und Verwaltungsdienst* und
  • Rechtspflege

zugelassenen Bewerber werden von den Einstellungsbehörden bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Dauer des Studiums in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.

*Im Studiengang Vollzugs- und Verwaltungsdienst sind die fachwissenschaftlichen Studienabschnitte an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel abzuleisten. Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen.

Mit den zugelassenen Bewerbern für die Studiengänge

  • Allgemeine Verwaltung,
  • Sozialverwaltung und
  • Sozialversicherung

schließen die Einstellungsbehörden privatrechtliche Ausbildungsverträge ab oder berufen in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis.

Die für den Studiengang

  • Digitale Verwaltung

zugelassenen Bewerber erhalten, je nach Einstellungsbehörde, einen öffentlich-rechtlichen Ausbildungsvertrag oder werden in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.

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