Zugangsvoraussetzungen

Bewerber müssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sein.

Eingestellt werden kann, wer die mittlere Reife oder einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand nachweist. Weiterhin müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Einstellung als Anwärter erfüllt werden.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bei der Einstellung bevorzugt berücksichtigt.

Schwerbehinderten Menschen kann durch entsprechende Betreuung und speziell ausgestattete Arbeitsplätze in den jeweiligen Dienststellen die praktische Ausbildung innerhalb des Vorbereitungsdienstes in vollem Umfang ermöglicht werden. Während des fachtheoretischen Unterrichts finden schwerbehinderte Anwärter/innen am Ausbildungszentrum in Bobritzsch die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung. In enger Zusammenarbeit mit Spezialfirmen lassen sich hilfreiche Lösungen schaffen. Mit ergonomisch richtigen Möbel-Umbauten und durch den kombinierten Einsatz elektronischer Hilfsmittel können produktive Arbeitsumgebungen gestaltet werden. Auffahrrampen, Etagen- und Treppenfahrstühle ermöglichen den Anwärtern/Anwärterinnen, die auf Grund ihrer Behinderung auf einen Rollstuhl angewiesen sind, das problemlose Erreichen der Lehrgebäude. Den seh- und hörbehinderten Anwärter/innen werden technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, die die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen unterstützen. Behindertengerechte Wohnheimplätze sind vorhanden. Anwärter/innen, Dozenten und Mitarbeiter der Verwaltung bemühen sich individuell um die Integration Schwerbehinderter in das Ausbildungszentrum Bobritzsch.

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