Anwärterbezüge

Während der gesamten Ausbildung erhalten Beamte auf Widerruf monatlich einen Anwärtergrundbetrag in Höhe von derzeit 1.378,41 EUR (Stand 08/2023). Jedoch wird im Freistaat Sachsen zur Kompensation bei der Pflegeversicherung der Anspruch auf monatliche Anwärterbezüge gemäß § 3a Abs. 1 BBesG um 0,5 von Hundert eines vollen Monatsbezuges abgesenkt. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Anwärter einen Familienzuschlag (z.B. verheiratete Anwärter).
Neben den Anwärterbezügen werden vermögenswirksame Leistungen in der Höhe von z. Z. monatlich 6,65 EUR gewährt, falls eine entsprechende vermögenswirksame Anlage nachgewiesen wird. Die Anwärterbezüge sind lohnsteuer- und gegebenenfalls kirchensteuerpflichtig, jedoch nicht sozialabgabepflichtig. Im Krankheitsfalle besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge. 

zurück zum Seitenanfang