4. Fortschreibung des Hygienekonzeptes der HSF Meißen Stand 31.05.2021

Das Hygienekonzept der HSF Meißen liegt nun in der 4. Fortschreibung vor.

 

Neben einigen redaktioneller Änderungen wird hiermit auf folgende, vorrangig durch Regelungen der Verordnungs- bzw. Gesetzgeber veranlasste wesentliche Ergänzungen/Änderungen hinweisen:

  1. Die allg. Maskenpflicht wurde dahingehend verschärft, dass nunmehr für tragepflichtige Bereiche festgelegt wurde, dass ein medizinischer Mund-Nase-Schutz (OP- Maske oder FFP2-Maske oder KN 95-Maske) zu tragen ist. Das Tragen von Mund-Nase- Bedeckungen (z.B. Stoffmasken) ist nicht zugelassen. Wir haben einen größeren Posten medizinischer Masken auf Lager. Sofern Sie Bedarf haben, können Sie die Masken an der Rezeption im Haus 3 abholen.
  2. Maskenpflicht in Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen. Leider hat der Verordnungsgeber an der generellen Maskenpflicht festgehalten, sodass in  Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen unverändert Maskenpflicht besteht. Das trifft auch für die Lehrenden zu. Eine diesbezügliche Ausnahmeregelung gibt es, auch bei Einhaltung der Mindestabstände, nicht.
  3. In Anlehnung an die Regelungen an den allgemein- und berufsbildenden Schulen haben wir uns entschlossen, die Maskenpflicht im Außenbereich des Campus und im ICM unter der Voraussetzung aufzuheben, dass konsequent der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Bitte unterstützen Sie den Bestand dieser Regelung dahingehend, dass Sie selbst als gutes Beispiel vorangehen und indem Sie mithelfen, Verstößen entgegen zu wirken. Wir wollen mit dieser Neuregelung vor allem erreichen, dass Maskenpausen möglich werden.
  4. Testpflicht. Mit Wirkung vom 31. Mai 2021 müssen wir den Festlegungen des Verordnungsgebers folgen und habe eine generelle, zweimalige Testpflicht je Kalenderwoche für alle Nutzer (insbes. Studierende, Lehrende und auch Bedienstete)  der HSF Meißen festgelegt. Einzelheiten zu Rechtsgrundlagen, testpflichtigem Personenkreis, Befreiung von der Testpflicht, Nachweisführung, Testumfang/Testzyklus/Testablauf, Anerkennung externer Tests, Testnachweise, Testpflichtverweigerung/Missachtung der Testpflicht sind in Anlage 6 des Hygienekonzepts dokumentiert.

Die aktuelle Version des Hygienekonzeptes finden Sie hier: https://www.hsf.sachsen.de/hygienekonzept/

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